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Autor des Ratgebers

Autor: Marcello Doering, Inhaber der Agentur Incognito. Die Ratgeberinhalte werden aus der Praxis vertraulicher Privat- und Wirtschaftsermittlungen abgeleitet und auf nachvollziehbare Kosten-, Ablauf- und Beweisfragen fokussiert.

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Preisübersicht

Stundensätze nach Falltyp

Pro eingesetztem Ermittler. Privatkunden sehen Endpreise inkl. MwSt., Unternehmen Nettopreise. Der konkrete Satz ergibt sich nach kostenfreier Falleinordnung.

Privatdetektei

Preis

89–149 €/h

inkl. MwSt.

Typ. Einsatz

1–3 Einsatztage

Beispiele

Untreue, Sorgerecht, Vermisstensuche

Wirtschaftsdetektei

Preis

89–149 €/h

netto

Typ. Einsatz

2–5 Einsatztage

Beispiele

Krankschreibung, Arbeitszeit, Wettbewerb

Auslandseinsatz

Preis

individuell

vorab schriftlich, Kostendeckel auf Wunsch

Typ. Einsatz

individuell

Beispiele

EU & international, Reisekosten transparent

Lauschabwehr & Forensik

Preis

individuell

vorab schriftlich, Kostendeckel auf Wunsch

Typ. Einsatz

Preis je Objekt

Beispiele

Spezialtechnik, zertifizierte Sweeps

Im Stundensatz enthalten

  • Foto-/Videodokumentation
  • Beweissicherung mit Chain of Custody
  • Schriftliche Aufwands­einschätzung vor Auftragsbeginn
  • Kostenfreies 15-Minuten-Erstgespräch

Nebenkosten (transparent)

  • Fahrtkosten 1,18 € / km inkl. MwSt. (Unternehmen 0,99 € netto)
  • Bericht: keine Pauschale, Schreibzeit als Ermittlerzeit – vorab im Angebot, auf Wunsch mit Kostendeckel
  • Übernachtung & Spesen nach Beleg
  • Spezialtechnik bei Bedarf gesondert

Hinweis: Pauschalpreise ohne Fallprüfung sind unseriös und werden bei Agentur Incognito nicht angeboten. Jeder Auftrag erhält vor Beginn eine schriftliche Aufwands­einschätzung.

Vertiefende Kostenratgeber

Kosten nach Anlass und Aufwand einordnen

Privatfall, Unternehmensfall und Reisekosten stellen unterschiedliche Fragen an die Kalkulation. Die folgenden Ratgeber erläutern die jeweiligen Kostenfaktoren und zeigen, welche Positionen vor einer Beauftragung geklärt werden sollten.

Marktüberblick

Unsere Stundensätze: 89 – 149 € pro Ermittler

Bei uns gelten 89 – 149 € pro eingesetztem Ermittler und Stunde: für Privatkunden als Endpreis inkl. MwSt., für Unternehmen netto. Der konkrete Satz hängt von Qualifikation, Region und Falltyp ab. Pauschalpreise ohne Fallprüfung sind ein Warnsignal – kein seriöser Anbieter kann ohne Lagebild eine valide Pauschale nennen.

Lauschabwehr, Forensik und Einsätze im Ausland kalkulieren wir individuell und nennen den Preis vorab schriftlich. Auf Wunsch vereinbaren wir einen Kostendeckel. Bei Standard-Observation gelten die Untergrenzen.

Privatfall (Untreue, Sorgerecht): typischerweise 1 – 3 Einsatztage à 6 – 10 Stunden
Wirtschaftsfall (Krankschreibung, Arbeitszeitbetrug): 2 – 5 Einsatztage je nach Schichtmuster
Compliance-Untersuchung (mehrere Standorte): individuelle Kalkulation, häufig 5-stelliger Bereich

Tag & Woche

Was ein Privatdetektiv pro Tag und pro Woche kostet

Ein Einsatztag umfasst meist 6 – 10 Stunden. Mit einem Ermittler sind das 534 – 1.490 € pro Tag (Privatkunden inkl. MwSt., Unternehmen netto), bei 8 Stunden 712 – 1.192 €. Arbeiten zwei Ermittler, etwa in der Großstadt, verdoppelt sich der Betrag. Fahrtkosten (1,18 € / km inkl. MwSt. (Unternehmen 0,99 € netto)) kommen hinzu; die Beispiele unten zeigen nur die Ermittlerstunden.

Eine ganze Woche Dauerbeobachtung ist selten nötig. Meist reichen wenige Einsatztage zu den Zeiten, in denen etwas passiert. Deshalb rechnen wir nach tatsächlichen Stunden, nicht nach Wochenpauschale.

1 Einsatztag, 1 Ermittler, 8 Stunden: 712 – 1.192 €
3 Einsatztage in einer Woche, 1 Ermittler, je 8 Stunden: 2.136 – 3.576 €
Volle Woche (5 Tage à 8 Stunden), 1 Ermittler: 3.560 – 5.960 €

Nebenkosten

Was zusätzlich anfällt – und was nicht

Neben dem Stundensatz fallen Fahrtkosten (1,18 € / km inkl. MwSt. (Unternehmen 0,99 € netto)), gegebenenfalls Übernachtungen und projektbezogene Sachkosten an. Beweissicherung und Foto-/Videodokumentation sind im Stundensatz enthalten. Für den Ermittlungsbericht gibt es keine Pauschale: Die Schreibzeit rechnen wir als normale Ermittlerzeit ab. Sie steht vorab im Angebot. Auf Wunsch vereinbaren wir einen Kostendeckel, der sie einschließt.

Reisekosten ins Ausland werden gesondert kalkuliert und transparent ausgewiesen.

Erstattungsfähigkeit

Wann eine Erstattung von Detektivkosten möglich ist

Im Zivilprozess können notwendige, auf den Rechtsstreit bezogene Ermittlungskosten nach § 91 ZPO erstattungsfähig sein. Ob und in welcher Höhe, hängt vom Einzelfall ab. Für arbeitsgerichtliche Verfahren gelten besondere Kostenregeln, unter anderem § 12a ArbGG.

Bei Mitarbeiterfällen kommt daneben ein Schadensersatzanspruch nach § 280 BGB in Betracht. Das BAG verlangt unter anderem einen konkreten Tatverdacht vor der Beauftragung sowie notwendige und angemessene Ermittlungen. Ein bestätigter Verdacht oder eine wirksame Kündigung allein garantiert keine Erstattung. Lassen Sie die Anspruchsgrundlage und das Kostenrisiko vorab anwaltlich prüfen.

Nächster Schritt

Kostenrahmen für Ihren Fall – kostenlos

In einem 15-minütigen Erstgespräch ordnen wir Ihren Fall ein und nennen einen realistischen Kostenrahmen – schriftlich, vor Auftragsbeginn.

Quellenrahmen

BGB / ZPO

Grundlage für zivilrechtliche Ansprüche, Beweisführung und Kostenerstattung.

BDSG / DSGVO

Rahmen für Verhältnismäßigkeit, berechtigtes Interesse und Datenverarbeitung.

BAG-Rechtsprechung

Relevant bei Arbeitgeberfällen, Pflichtverletzungen und erstattungsfähigen Detektivkosten.

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Vor operativen Maßnahmen prüfen wir Anlass, Ziel, Verhältnismäßigkeit und Dokumentationsstandard fallbezogen.

Fragen & Antworten

Häufige Fragen

Bei Agentur Incognito kostet die Ermittlerstunde 89 – 149 €: für Privatkunden inkl. MwSt., für Unternehmen netto. Lauschabwehr, Forensik und Einsätze im Ausland kalkulieren wir individuell und nennen den Preis vorab schriftlich. Auf Wunsch vereinbaren wir einen Kostendeckel. Der konkrete Satz hängt von Qualifikation, Falltyp und eingesetzter Technik ab.

Ein Einsatztag mit 8 Stunden und einem Ermittler kostet bei uns 712 – 1.192 € (Privatkunden inkl. MwSt., Unternehmen netto), zuzüglich Fahrtkosten. Mit zwei Ermittlern verdoppelt sich der Betrag.

Eine volle Woche mit 5 Tagen à 8 Stunden und einem Ermittler läge bei 3.560 – 5.960 € (Privatkunden inkl. MwSt., Unternehmen netto), zuzüglich Fahrtkosten. In der Praxis reichen meist wenige gezielte Einsatztage, deshalb ist der tatsächliche Betrag oft deutlich niedriger.

Ohne Fallprüfung sind echte Pauschalen unseriös. Nach dem Erstgespräch erstellen wir eine schriftliche Aufwands­einschätzung mit Kostenrahmen.

Das Erstgespräch ist bei Agentur Incognito kostenfrei und dauert ca. 15 Minuten. Es dient der Einordnung des Falls und der Klärung, ob eine Detektei der richtige Weg ist.

Eine Erstattung ist möglich, aber nicht garantiert. Im Zivilprozess sind insbesondere Notwendigkeit und Prozessbezug zu prüfen. Bei Mitarbeiterfällen kann ein gesonderter Schadensersatzanspruch bestehen; ein bestätigter Verdacht allein genügt dafür nicht. Anlass, Ermittlungsumfang, Kostenhöhe und Anspruchsgrundlage müssen im Einzelfall geprüft werden.

Glossar

Verwandte Fachbegriffe

Detektivkosten

Detektivkosten sind die vereinbarten Aufwendungen für Ermittlungsleistungen und Nebenkosten. Eine Erstattung durch Dritte muss gesondert geprüft werden: Im Zivilprozess können notwendige, prozessbezogene Kosten nach § 91 ZPO berücksichtigt werden. Bei Mitarbeiterfällen kommt ein Schadensersatzanspruch nach § 280 BGB in Betracht, wenn die Voraussetzungen der BAG-Rechtsprechung erfüllt sind, insbesondere konkreter Tatverdacht sowie notwendige und angemessene Ermittlungen (BAG, 26.09.2013 – 8 AZR 1026/12). Ein bestätigter Verdacht oder ein erfolgreicher Prozess garantiert keine vollständige Kostenerstattung.

Kostenerstattung

Kostenerstattung bedeutet, dass eine andere Person rechtlich zum Ersatz bestimmter Aufwendungen verpflichtet ist. Bei Detektivkosten sind prozessuale Erstattung nach § 91 ZPO und ein möglicher materieller Schadensersatzanspruch, etwa nach § 280 BGB, zu unterscheiden. Eine nachvollziehbare Rechnung allein begründet noch keinen Anspruch. Erforderlichkeit, Umfang und Höhe der Kosten sowie die jeweilige Anspruchsgrundlage müssen belegt werden; im Arbeitsprozess gelten außerdem besondere Kostenregeln. Ob eine Erstattung möglich ist, wird im Einzelfall geprüft.

Lohnfortzahlungsbetrug

Lohnfortzahlungsbetrug bezeichnet den Verdacht einer vorsätzlichen Täuschung über Arbeitsunfähigkeit, um unberechtigt Entgeltfortzahlung zu erhalten. Eine Krankmeldung, Freizeitaktivität oder Nebentätigkeit allein beweist eine solche Täuschung nicht. Die Aussagekraft konkreter Hinweise ist im Zusammenhang mit der geschuldeten Arbeit und den weiteren Umständen zu prüfen. Ein erschütterter Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht gleichbedeutend mit nachgewiesenem Betrug. Kündigung, Rückforderung und Ersatz von Ermittlungskosten haben jeweils eigene Voraussetzungen.

Verhältnismäßigkeit

Verhältnismäßigkeit ist der Grundsatz, nach dem Eingriffe in Persönlichkeitsrechte geeignet, erforderlich und angemessen sein müssen. Er ist Maßstab für Auswahl und Intensität jeder ermittlerischen Maßnahme: Eine Observation ist nur zulässig, wenn mildere Mittel – Recherche, Befragung, OSINT – nicht ausreichen. Verstöße gegen die Verhältnismäßigkeit führen typischerweise zum Beweisverwertungsverbot und können den Auftraggeber haftbar machen.

Weitere Ratgeber

Mehr Klarheit vor der Beauftragung

Vertraulichkeit ist bei uns kein Versprechen, sondern Standard

Ein Erstkontakt ist unverbindlich und dient der realistischen Einschätzung Ihrer Situation.