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Was eine Wirtschaftsdetektei für Ihr Unternehmen leistet
Wirtschaftsdetektei für Verdachtsfälle in Unternehmen — Krankschreibungs- und Arbeitszeitbetrug, Mitarbeiterdiebstahl, Spesenmissbrauch, Wettbewerbsverstöße, Compliance-Vorfälle. Die Ergebnisse sind arbeitsrechtlich verwertbar dokumentiert und direkt nutzbar für Geschäftsführung, HR, Compliance und Rechtsabteilung. BAG-konformes Vorgehen, bundesweites Ermittlernetzwerk.
- Wiederkehrende Krankmeldungen mit auffälligem Muster — und kein belastbarer Beleg vor der Konfrontation.
- Bestandsverluste oder Inventurdifferenzen ohne erklärbare Ursache.
- Verdacht auf Schwarzarbeit, Nebentätigkeit oder Spesenbetrug bei einem Leistungsträger.
- Arbeitsrechtliche Schritte (Abmahnung, verhaltensbedingte Kündigung) brauchen eine belastbare Beweislage, die im Kündigungsschutzprozess hält.
- Interne Hinweise liegen vor, aber niemand hat die Kapazität oder Distanz, sie zu prüfen.
- Mitarbeiter meldet sich regelmäßig freitags krank, wird aber bei Aktivitäten gesehen.
- Systematische Bestandsverluste im Lager — Verdacht auf interne Beteiligung.
- Verdeckte Nebentätigkeit eines Leistungsträgers während Krankschreibung.
- Spesenabrechnungen wirken auffällig, intern fehlt die Prüfkapazität.
- Ehemaliger Mitarbeiter verstößt gegen Wettbewerbsverbot oder Geheimhaltung.
Sie erhalten einen strukturierten Ermittlungsbericht mit Zeitachse, Foto-/Videodokumentation und lückenloser Beweismittelkette — direkt nutzbar für Abmahnung, Kündigungsschutzverfahren, Schadensersatzforderung oder Strafanzeige. Bei bestätigtem Verdacht sind die Detektivkosten als Schadensersatz vom verursachenden Mitarbeiter erstattungsfähig.
Arbeitgeber dürfen bei konkretem Verdacht auf Pflichtverletzung Detektive einsetzen — bestätigt durch ständige BAG-Rechtsprechung. Voraussetzung: konkreter Anlass, Verhältnismäßigkeit, DSGVO-konforme Durchführung. Bei bestätigtem Verdacht: Kostenerstattung gemäß BAG (Az. 8 AZR 5/97 und 8 AZR 587/10).





