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FAQ

Häufige Fragen zur Beauftragung einer Detektei

Antworten zu Kosten, Ablauf, Legalität, Diskretion und Beauftragung – geordnet nach Anliegen, mit konkreten Rechtsgrundlagen und ohne pauschale Versprechen.

Diskrete Bearbeitung
Bundesweit & international
5,0 ★ · 22 Google-Rezensionen
Gerichtsverwertbare Dokumentation

01 · 5 Fragen

Allgemein

Grundlagen, Seriositätskriterien und wann eine Detektei wirklich sinnvoll ist.

Eine Detektei unterstützt Privatpersonen, Unternehmen und Kanzleien bei der diskreten Aufklärung konkreter Verdachtslagen. Typische Einsatzfelder sind Observationen, Recherchen, Beweissicherung, Personensuche, wirtschaftsbezogene Ermittlungen und die strukturierte Einordnung komplexer Sachverhalte. Ob ein Einsatz sinnvoll ist, hängt immer vom konkreten Fall ab – eine pauschale Empfehlung wäre unseriös.

Eine Detektei lohnt sich dann, wenn ein berechtigter Verdacht besteht, eigene Maßnahmen nicht ausreichen und belastbare Informationen für persönliche, wirtschaftliche oder rechtliche Entscheidungen gebraucht werden. Besonders sinnvoll ist sie, wenn der potenzielle Schaden oder das Risiko höher ist als die voraussichtlichen Ermittlungskosten. Bei reinen Vermutungen ohne konkrete Anhaltspunkte raten wir oft ab.

Wichtige Kriterien sind eine klare Erreichbarkeit, nachvollziehbare Kommunikation, transparente Kostenstruktur, schriftliche Beauftragung, realistische Einschätzung des Falls und vorsichtige rechtliche Formulierungen statt markiger Erfolgsversprechen. Hinzu kommen eine reale Büroanschrift, saubere Dokumentation, eine Berufshaftpflicht sowie das Eingeständnis von Grenzen – eine seriöse Detektei lehnt Mandate auch ab.

Agentur Incognito ist für Privatpersonen, Unternehmen und Kanzleien tätig. Sinnvoll ist die Zusammenarbeit vor allem dann, wenn sensible Sachverhalte diskret geprüft, dokumentiert und strukturiert eingeordnet werden sollen. Wir arbeiten bundesweit und international – die Mandatsführung bleibt dabei in Deutschland.

Genau dafür dient die kostenfreie Ersteinschätzung. Die meisten Betroffenen wissen zu Beginn nur, dass etwas nicht stimmt – nicht, ob ihr Fall eher Observation, OSINT-Recherche, forensische Datenanalyse oder eine Kombination erfordert. In etwa 20 Minuten Telefonat oder Videocall klären wir gemeinsam: Welcher Sachverhalt liegt zugrunde? Welches Beweisniveau wird im weiteren Verfahren benötigt (familienrechtlich, arbeitsrechtlich, strafrechtlich)? Welche Maßnahmen sind verhältnismäßig und welche überzogen? Welcher Aufwand ist realistisch? Häufig stellt sich heraus, dass eine deutlich kleinere Maßnahme genügt, als zu Beginn vermutet – etwa eine zweitägige stationäre Observation statt mehrwöchiger mobiler Observation, oder eine OSINT-Recherche als Vorstufe zur Beobachtung.

02 · 6 Fragen

Kosten & Preise

Was Detektivarbeit realistisch kostet – und wo Erstattung möglich ist.

Eine professionelle Detektei verlangt keinen Pauschalpreis, sondern eine ehrliche Aufwandseinschätzung – basierend auf Falltyp, Beweislage und Beobachtungsfenstern.

Die Erstbewertung bei Agentur Incognito ist kostenfrei und dauert etwa 15 Minuten. Die anschließenden Kosten richten sich nach Falltyp, Umfang, Beobachtungsfenstern und gegebenenfalls Reise- oder Auslandsbezug. Privatfälle wie Untreueverdacht oder Sorgerechtsfragen lassen sich häufig in wenigen Einsatztagen klären, während Wirtschafts- und Auslandsfälle eine längere Aufklärungsphase benötigen. Unsere Stundensätze liegen bei 89–149 € pro Ermittler (Privatkunden inkl. MwSt., Unternehmen netto), dazu kommen Reisekosten (1,18 € / km inkl. MwSt. (Unternehmen 0,99 € netto)), Technikkosten und die Zeit für den Bericht (keine Berichtspauschale). Auslandseinsätze, Lauschabwehr und Forensik kalkulieren wir individuell. Sie erhalten vorab immer eine schriftliche, transparente Aufwandseinschätzung; auf Wunsch vereinbaren wir einen Kostendeckel.

Ein Observationstag mit Zwei-Personen-Team (2 × 8 Stunden) kostet bei uns ab 1.424 € – für Privatkunden inkl. MwSt., für Unternehmen netto – je nach Einsatzdauer, Mobilitätsbedarf, Nacht- oder Wochenendlage und Fahrzeugeinsatz. Hinzu kommen Anreise (1,18 € / km inkl. MwSt. (Unternehmen 0,99 € netto)), Technikkosten und die Zeit für den Bericht (keine Berichtspauschale). Vor Mandatsannahme erhalten Sie eine schriftliche Aufwandseinschätzung, auf Wunsch mit Kostendeckel – ohne versteckte Pauschalen.

Nein. Sie erhalten vor Mandatsannahme eine schriftliche Kostenkalkulation mit Stundensatz, voraussichtlichem Stundenbudget, Reisekosten, Technikkosten und der Zeit für den Bericht. Auf Wunsch vereinbaren wir einen Kostendeckel: Ist er erreicht, pausiert das Mandat, und eine Fortführung erfordert Ihre neue, ausdrückliche Freigabe. Pauschalen ohne Leistungsnachweis, Erfolgshonorare oder verdeckte Folgegebühren gehören nicht zu unserer Vertragspraxis.

In bestimmten Konstellationen ja. Arbeitgeber können nach BAG-Rechtsprechung (Urteil vom 19.04.2012, Az. 8 AZR 587/10) die vollen Detekteikosten vom überführten Mitarbeiter als Schadensersatz zurückfordern, wenn ein konkreter, durch Tatsachen begründeter Verdacht vorlag. Bei Unterhalts- und Familienverfahren hat der BGH Erstattungsfähigkeit anerkannt, wenn die Beauftragung zur Rechtsverfolgung notwendig war. Privatpersonen können Detektivkosten unter Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Die Bewertung im Einzelfall liegt bei Ihrer Kanzlei oder Steuerberatung.

Ja. Die erste Kontaktaufnahme und die Ersteinschätzung sind kostenfrei und unverbindlich – telefonisch, per WhatsApp Business, per verschlüsselter E-Mail oder im persönlichen Termin. Sie müssen weder Namen noch personenbezogene Details der Zielperson nennen, um den Sachverhalt grob einschätzen zu lassen. Erst wenn Sie ein konkretes Mandat erteilen wollen, werden Auftragsumfang und Kostenrahmen schriftlich fixiert.

Nein. Anders als bei Rechtsanwälten oder Steuerberatern gibt es für Detektive in Deutschland keine verbindliche Gebührenordnung. Die Vergütung wird individuell zwischen Detektei und Auftraggeber vereinbart. Genau deshalb ist es wichtig, vor Mandatsannahme eine schriftliche Aufwandseinschätzung zu erhalten und bei Bedarf einen Kostendeckel zu vereinbaren.

Kostenrahmen lieber konkret als geschätzt?

In 15 Minuten ordnen wir Ihren Fall ein und nennen Ihnen einen realistischen Aufwand – kostenfrei und unverbindlich, auf Wunsch mit Kostendeckel.

03 · 5 Fragen

Ablauf & Dauer

Vom Erstgespräch bis zum Bericht: Wie lange dauert was, und wann sehen Sie Ergebnisse?

Die kostenfreie Ersteinschätzung dauert etwa 15 bis 20 Minuten und erfolgt telefonisch, per Videocall oder vor Ort. Wir klären den Sachverhalt, ordnen die Verdachtsmomente ein, prüfen Verhältnismäßigkeit und Beweisrelevanz und zeigen mögliche Maßnahmen mit realistischen Aufwandsfenstern. Wenn ein Auftrag sinnvoll erscheint, erhalten Sie im Anschluss eine schriftliche Aufwandseinschätzung, auf Wunsch mit Kostendeckel. Ist eine Beauftragung nicht sinnvoll, sagen wir das ausdrücklich.

Bei klar umrissenen Privatfällen liegen erste Erkenntnisse häufig bereits nach dem ersten Einsatztag vor. Komplexere Wirtschafts- oder Auslandsfälle benötigen Vorrecherche und mehrere Beobachtungsfenster, sodass erste belastbare Aussagen meist nach ein bis zwei Wochen möglich sind. Akute Schutzfälle (Stalking, Bedrohung) werden priorisiert; eine Erstkontaktaufnahme ist hier typischerweise innerhalb weniger Stunden möglich.

Auch ein nicht bestätigter Verdacht ist ein Ergebnis – er beendet den Schwebezustand und ermöglicht eine sachliche Entscheidung statt fortgesetzter Spekulation.

Etwa 30 bis 40 Prozent aller Privatermittlungen enden mit einem nicht bestätigten Verdacht. Das ist kein Misserfolg, sondern eine wertvolle Entscheidungsgrundlage: Sie können eine Beziehung, ein Arbeitsverhältnis oder eine Geschäftsbeziehung sachlich fortführen, statt von Misstrauen geprägt weiterzumachen. Bei Wirtschaftsfällen schützt Sie ein widerlegter Verdacht vor einer Fehlkündigung mit drohender Wiedereinstellung und Annahmeverzugslohn. Sie zahlen ausschließlich für tatsächlich erbrachte Einsatzstunden, auf Wunsch begrenzt durch einen vereinbarten Kostendeckel – kein Erfolgshonorar, keine versteckten Pauschalen.

Ermittlungen folgen dem Sachverhalt, nicht dem Bürokalender – Wochenend-, Feiertags- und Nachtschichten sind operativer Alltag.

Ermittlungen richten sich nach dem aufzuklärenden Sachverhalt, nicht nach Bürozeiten. Untreuefälle, Schwarzarbeit während Krankschreibung, Wettbewerbsverstöße und Schutzmaßnahmen bei Stalking finden überwiegend abends, an Wochenenden und an Feiertagen statt – entsprechend planen wir Einsätze außerhalb klassischer Geschäftszeiten ohne Aufschlag, sofern dies vorab im Auftrag vereinbart ist. Akute Schutzfälle werden priorisiert.

Berichte werden ausschließlich verschlüsselt zugestellt – als passwortgeschützte PDF-Container, über verschlüsselte E-Mail (PGP/S/MIME) oder per persönlicher Übergabe. Auf Wunsch geht der Bericht direkt an die mandatierte Kanzlei. Jeder Observationsbericht enthält eine sekundengenaue Zeitlinie, geokoordinierte Standortangaben, Foto- und Videodokumentation mit Original-Metadaten sowie eine vollständige Beweismittelkette. Die eingesetzten Ermittler stehen als Zeugen vor Gericht zur Verfügung.

04 · 6 Fragen

Recht & Verwertbarkeit

Was ist erlaubt, was nicht – und wann sind Berichte gerichtsverwertbar?

Ja – der Einsatz einer Detektei ist in Deutschland legal, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt und die Maßnahmen verhältnismäßig sind.

Die Beauftragung einer Detektei ist in Deutschland uneingeschränkt zulässig, wenn ein berechtigtes Interesse besteht und die ausgewählten Maßnahmen verhältnismäßig sind (§ 26 BDSG, Art. 6 DSGVO). Agentur Incognito arbeitet ausschließlich im Rahmen von DSGVO, BDSG, StGB und BGB. Beobachtung im öffentlichen Raum, Recherchen in offenen Quellen und gerichtsverwertbare Foto- und Videodokumentation sind erlaubt. Nicht zulässig sind Telefonabhören, Hacking, das heimliche Anbringen von Tracking-Geräten ohne Halterzustimmung sowie das Betreten fremder Wohnungen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 19.04.2012, Az. 8 AZR 587/10) hat den Einsatz von Detektiven bei konkretem Verdacht auf Pflichtverletzung ausdrücklich bestätigt.

Gerichtsverwertbar ist nur ein Bericht, der lückenlose Beweismittelkette, neutralen Sprachgebrauch und Zeugenbereitschaft des Ermittlers verbindet.

Sofern Ermittlungsanlass, Methode und Dokumentationsstandard dafür ausgelegt sind, liefert Agentur Incognito Berichte, die im Familien-, Arbeits-, Zivil- und Strafverfahren regelmäßig als Beweismittel akzeptiert werden. Jeder Observationsbericht enthält eine sekundengenaue Zeitlinie, geokoordinierte Standortangaben, Foto- und Videodokumentation mit Original-Metadaten, eine vollständige Beweismittelkette (Chain of Custody) und eine neutrale, nicht wertende Sprachform. Die eingesetzten Ermittler sind als Zeugen vor Gericht ladbar und versichern bei Bedarf eidesstattlich.

Im öffentlichen Raum ist die Foto- und Videodokumentation einer Observation zulässig, wenn ein berechtigtes Interesse besteht und das Recht am eigenen Bild gewahrt bleibt.

Im öffentlichen Raum ist die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen während einer Observation zulässig, wenn ein berechtigtes Interesse besteht (§ 22 KUG, § 26 BDSG, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). In privaten Räumen – also Wohnungen, Hotelzimmern, geschlossenen Hinterhöfen – ist eine Aufnahme grundsätzlich unzulässig (§ 201a StGB schützt den höchstpersönlichen Lebensbereich). Auf Firmen- und Vereinsgeländen kommt es auf Hausrecht und tatsächliche Zugänglichkeit an. Aufnahmen werden nur in dem Umfang gefertigt, der für den konkreten Beweiszweck zwingend erforderlich ist (Datenminimierung).

In der Praxis ja. Eine Observation oder Recherche braucht regelmäßig einen nachvollziehbaren Anlass – bloße Neugier oder pauschales Misstrauen reichen nicht. Ohne sachlichen Grund steigt das Risiko, dass Maßnahmen unzulässig sind oder Ergebnisse später vor Gericht nicht verwertet werden können. Wir prüfen das berechtigte Interesse vor Mandatsannahme gemeinsam mit Ihnen – und lehnen Aufträge ab, wenn die Voraussetzungen erkennbar fehlen.

Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Der BGH hat mehrfach klargestellt, dass Detektivkosten erstattungsfähig sein können, wenn sie für die Rechtsverfolgung notwendig und verhältnismäßig waren. Für arbeitsrechtliche Sachverhalte hat das BAG (Urteil vom 19.04.2012, Az. 8 AZR 587/10) den Erstattungsanspruch des Arbeitgebers gegenüber dem überführten Mitarbeiter ausdrücklich bestätigt. Privatpersonen können Detektivkosten unter Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Eine pauschale Erstattungsgarantie gibt es nicht – entscheidend ist immer der Einzelfall und die Zulässigkeit der eingesetzten Methoden.

Nein, nur in engen Grenzen als Nebenleistung. Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erlaubt Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit nur dann, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören. Eine Detektei ersetzt deshalb keinen Anwalt. Wir geben sachliche Einordnungen zur Beweisverwertbarkeit und zur Zulässigkeit von Maßnahmen, verweisen für die rechtliche Bewertung aber konsequent an die mandatierte Kanzlei.

05 · 6 Fragen

Privatdetektei

Untreue, Stalking, Unterhalt, Personensuche – die häufigsten Privatanliegen.

Ja, das ist ein klassischer Privatbereich. Sinnvoll ist ein Einsatz aber nur, wenn ein konkreter Verdacht besteht (objektivierbare Indizien wie veränderte Routinen, unerklärte Abwesenheiten, neue Kommunikationsmuster) und die Klärung für persönliche oder familienrechtliche Entscheidungen relevant ist. Reine Eifersucht ohne Anhaltspunkte ist keine tragfähige Grundlage – wir empfehlen in solchen Fällen ein klärendes Gespräch oder eine paartherapeutische Begleitung statt einer Observation.

Eine Observation des Lebenspartners im öffentlichen Raum ist zulässig, wenn ein berechtigtes Interesse besteht – typischerweise ein konkreter Verdacht mit familien- oder unterhaltsrechtlicher Relevanz. Nicht zulässig sind Telefonabhören, das heimliche Auslesen von Handys oder E-Mails, das Anbringen von GPS-Trackern am Fahrzeug des Partners ohne dessen Zustimmung oder das Eindringen in gemeinsame, aber faktisch nicht mitbenutzte Räume. Wir prüfen vor Mandatsannahme, ob ein berechtigtes Interesse vorliegt – andernfalls lehnen wir den Auftrag ab.

Nein. Das Auslesen fremder Geräte ohne Zustimmung ist nach § 202a StGB strafbar – eine seriöse Detektei lehnt solche Aufträge ausnahmslos ab.

Nein. Das heimliche Auslesen, Spiegeln oder Hacken fremder Smartphones, Computer oder Messenger-Konten ist nach § 202a StGB (Ausspähen von Daten) und § 202b StGB (Abfangen von Daten) strafbar – unabhängig davon, ob es sich um den eigenen Partner, einen Mitarbeiter oder eine fremde Person handelt. Eine seriöse Detektei lehnt solche Aufträge ausnahmslos ab. Was legal möglich ist: die Auswertung öffentlich zugänglicher Informationen (OSINT), die Sichtung von Daten auf Geräten, an denen Sie selbst Eigentümer und alleiniger Nutzer sind, sowie forensische Analysen, die im Auftrag einer Ermittlungsbehörde durchgeführt werden.

Ja, solche Fälle gehören zu den typischen Einsatzfeldern. Im Vordergrund steht die Dokumentation von Mustern, Kontakten, Bewegungen oder wiederkehrenden Vorfällen – eine Beweisgrundlage, die für Anzeigen nach § 238 StGB (Nachstellung), Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz oder zivilrechtliche Unterlassungsverfahren genutzt werden kann. Akute Schutzfälle werden priorisiert.

Ja. Häufige Konstellationen sind der Nachweis nicht angegebener Einkommensverhältnisse beim Unterhaltsschuldner, das Bestehen einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft (relevant für Trennungsunterhalt) oder die Dokumentation von Umgangsverstößen. Voraussetzung ist immer ein konkreter Anlass – keine Anlassobservation. Berichte werden so aufbereitet, dass sie im familiengerichtlichen Verfahren verwertbar sind.

Personensuche ist ein klassisches Feld. Erfolgswahrscheinlichkeit und Aufwand hängen stark von den vorhandenen Informationen ab (letzter bekannter Wohnort, Geburtsdatum, soziales Umfeld, Beruf, Lebensgewohnheiten). Adressermittlungen im In- und Ausland, die Suche nach verschollenen Familienangehörigen oder Schuldnern und das Aufspüren von Erben gehören zu den Standardszenarien. Über Erfolgsaussichten und Aufwand sprechen wir nach Sichtung Ihrer Ausgangslage offen.

06 · 7 Fragen

Wirtschaftsdetektei

Mitarbeiterbetrug, Diebstahl, Wettbewerb, Geheimnisverrat – strukturierte Unternehmensermittlung.

Vor allem dann, wenn ein konkreter Verdacht auf Pflichtverletzungen oder wirtschaftliche Schäden besteht, aber belastbare Nachweise fehlen. Typische Fälle: Krankheitsbetrug, unerlaubte Nebentätigkeiten, Spesen- oder Arbeitszeitbetrug, Diebstahl, Verstöße gegen Wettbewerbsverbote oder Geheimhaltungsvereinbarungen. Eine Detektei wird sinnvoll, wenn interne Aufklärung an ihre Grenzen stößt und für arbeits-, zivil- oder strafrechtliche Schritte eine juristisch verwertbare Dokumentation nötig wird.

Bei konkretem Verdacht auf Pflichtverletzung ist die verdeckte Observation durch eine Detektei zulässig – und die Kosten sind als Schadensersatz vom Mitarbeiter erstattungsfähig.

Bei konkretem, durch Tatsachen begründetem Verdacht auf Pflichtverletzung ist der Einsatz einer Detektei zur Aufklärung zulässig (BAG, Urteil vom 19.04.2012, Az. 8 AZR 587/10). Typische Anwendungsfelder sind Krankschreibungsmissbrauch, Arbeitszeit- und Spesenbetrug, Mitarbeiterdiebstahl, Verstöße gegen nachvertragliche Wettbewerbsverbote und Schwarzarbeit während Lohnfortzahlung. Voraussetzung ist ein dokumentierter Anfangsverdacht (Indizien, Hinweise, Auffälligkeiten), Verhältnismäßigkeit der gewählten Mittel und DSGVO-konforme Datenverarbeitung (§ 26 BDSG). Bei tarifgebundenen Betrieben sind die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu wahren (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Wird der Verdacht bestätigt, kann der Arbeitgeber die vollen Detekteikosten als Schadensersatz vom verursachenden Mitarbeiter zurückfordern.

Unter engen Voraussetzungen ja. Das BAG (Urteil vom 19.04.2012, Az. 8 AZR 587/10) hat bestätigt: Der Arbeitgeber kann die vollen Detekteikosten vom überführten Mitarbeiter als Schadensersatz zurückfordern, wenn ein konkreter, durch Tatsachen begründeter Verdacht vorlag, der Detektiveinsatz erforderlich und die Maßnahme verhältnismäßig war. Voraussetzung ist eine saubere Dokumentation des Anfangsverdachts und ein zweckgebundener Einsatz – pauschale Mitarbeiterüberwachung ist auch im Erstattungsverfahren nicht haltbar.

Diebstahl im Unternehmen wird durch verdeckte Observation, Schwachstellenanalyse und juristisch verwertbare Dokumentation aufgeklärt – die Detekteikosten sind vom Täter erstattungsfähig.

Die Aufklärung beginnt mit einer strukturierten Schwachstellenanalyse: Wo entstehen Bestandsabweichungen, welche Personenkreise haben Zugang, welche Zeitfenster sind kritisch? Anschließend werden – nach Abstimmung mit Ihrer Rechts- und Personalabteilung sowie gegebenenfalls Betriebsrat – verdeckte Maßnahmen kombiniert: stationäre Observation des Lagers oder Kassenbereichs, Mitarbeiterbeobachtung an verdächtigen Schnittstellen, Auswertung von Kamera-, Zutritts- und Buchungsdaten (forensic accounting). Auf dieser Grundlage sind fristlose Kündigung (§ 626 BGB), Schadensersatzanspruch (§ 280 BGB) und Strafanzeige nach § 242/§ 246 StGB belastbar.

Klassischer Ablauf: dokumentierter Anfangsverdacht (Hinweise aus dem Kollegium, auffällige Krankschreibungsmuster, soziale Medien), Abstimmung mit der Personalabteilung und gegebenenfalls dem Betriebsrat, anschließend gezielte Observation an mutmaßlichen Einsatzorten (Baustellen, Restaurants, eigener Betrieb). Der Bericht dokumentiert Datum, Uhrzeit, Tätigkeit und Identität gerichtsverwertbar. Auf dieser Grundlage sind fristlose Kündigung, Rückforderung der Lohnfortzahlung und Erstattung der Detekteikosten nach BAG-Rechtsprechung möglich.

Ja. In wirtschaftlichen Schadenslagen – Verstöße gegen nachvertragliche Wettbewerbsverbote, Abwerbung, Geheimnisverrat, Markenpiraterie, illegale Parallelimporte – kann eine Wirtschaftsdetektei strukturiert ermitteln, Testkäufe durchführen, Lieferketten zurückverfolgen und Beweise aufbereiten. Die Ergebnisse werden so dokumentiert, dass sie für Abmahnung, einstweilige Verfügung oder Klage verwendbar sind.

Bei Verdacht auf Versicherungsbetrug – vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit, fingierte Unfälle, überhöhte Schadenmeldungen, simulierte Berufsunfähigkeit – kombiniert eine Detektei mehrere Methoden: OSINT-Recherche zu Social-Media-Aktivitäten der Anspruchstellerin oder des Anspruchstellers, gezielte Observation an typischen Aufenthaltsorten, gegebenenfalls Bewegungsdokumentation und Auswertung von Drittquellen (Sportvereine, Online-Plattformen, Gewerberegister). Der Bericht wird so aufbereitet, dass er sowohl im zivilrechtlichen Regressverfahren als auch in einer Strafanzeige nach § 263 StGB verwendet werden kann.

Verdacht auf Pflichtverletzung im Unternehmen?

Je früher der Anfangsverdacht sauber dokumentiert wird, desto belastbarer ist später die arbeitsrechtliche Konsequenz. Wir ordnen Ihren Fall vertraulich ein.

07 · 5 Fragen

Observation

Wie eine Observation in der Praxis abläuft, was sie leisten kann – und was nicht.

Eine Observation beginnt mit einer Lagebeurteilung: relevante Zeiten, Orte, Verhaltensmuster, Routinen, soziales Umfeld der Zielperson. Auf dieser Basis wird ein Einsatzplan mit Beobachtungsfenstern, Personalansatz, Fahrzeug- und Technikbedarf festgelegt. Während des Einsatzes dokumentieren die Ermittler Bewegungen, Kontakte und Aktivitäten sekundengenau, foto- und videogestützt, mit geokoordinierten Standortangaben. Nach jedem Einsatztag erhalten Sie auf Wunsch eine Zwischenmeldung; nach Mandatsabschluss einen vollständigen Abschlussbericht mit Beweismittelkette.

Professionelle Ermittler arbeiten in ortsüblicher Kleidung, mit unauffälligen Fahrzeugen und in wechselnden Konstellationen, sodass keine Wiedererkennung entsteht. Es kommen Wechselteams, mehrere voneinander unabhängige Fahrzeuge, ortskundiges Personal und kontinuierlich variierte Standorte zum Einsatz. Die interne Kommunikation läuft verschlüsselt. Ziel jeder professionellen Fallführung ist es, dass weder die Zielperson noch deren Umfeld die Observation bemerkt.

Die meisten Privatfälle werden in 2–5 Einsatztagen geklärt; Wirtschafts- und Auslandsfälle benötigen 1–4 Wochen Beobachtungsfenster.

Die Dauer einer Observation richtet sich nach Falltyp, Beweisanforderung und der Routinetiefe der Zielperson. Klassische Untreue- oder Krankschreibungsfälle lassen sich häufig innerhalb von 2 bis 5 gezielten Einsatztagen klären, sofern Verhaltensmuster bekannt sind. Komplexere Sachverhalte – verdeckte Nebentätigkeit, systematischer Arbeitszeitbetrug, Konkurrenzschutzverstöße – benötigen 1 bis 4 Wochen mit selektiven Beobachtungsfenstern. Auslandsfälle und Asset-Tracing-Mandate können sich über mehrere Monate erstrecken. Eine offene Observation ohne Endpunkt vereinbaren wir grundsätzlich nicht.

Nur eingeschränkt. Das Anbringen eines GPS-Trackers an einem fremden Fahrzeug ohne Zustimmung des Halters ist nach BGH-Rechtsprechung unzulässig und kann den Straftatbestand der Nachstellung oder eines Datenschutzverstoßes erfüllen. Zulässig ist GPS-Tracking ausschließlich am eigenen Fahrzeug (etwa Firmenfahrzeug mit dokumentierter Einwilligung des Nutzers) oder mit ausdrücklicher Zustimmung des Halters. In allen anderen Konstellationen ersetzt eine klassische mobile Observation den GPS-Einsatz vollständig.

Diskretion ist kein Zusatznutzen, sondern operative Grundvoraussetzung – eine entdeckte Observation ist eine gescheiterte Observation.

Ziel jeder professionellen Fallführung ist es, dass weder die Zielperson noch deren Umfeld eine Observation oder Recherche bemerkt. Agentur Incognito arbeitet mit Wechselteams, mehreren voneinander unabhängigen Fahrzeugen, ortskundigem Personal und kontinuierlich variierten Standorten. Die interne Kommunikation läuft Ende-zu-Ende verschlüsselt; Mandate werden nicht unter Klarnamen geführt; Berichte werden ausschließlich verschlüsselt zugestellt. Auftraggeber treten zu keinem Zeitpunkt in Kontakt mit der Zielperson.

08 · 5 Fragen

Diskretion & Datenschutz

Vertraulichkeit als technisch-organisatorisches System statt Marketingversprechen.

Diskretion ist ein technisch-organisatorisches System, kein Versprechen – verschlüsselte Kommunikation, pseudonymisierte Aktenführung und kein offener Empfang.

Diskretion ist bei uns ein dokumentiertes System, kein Marketingversprechen. Operative Ermittler arbeiten in unauffälliger Kleidung, mit ortsüblichen Fahrzeugen und in wechselnden Konstellationen. Die Kommunikation mit Auftraggebern erfolgt über Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kanäle (Signal, ProtonMail, optional WhatsApp Business mit verschlüsseltem Backup). Mandate werden intern unter Pseudonym und Aktenzeichen geführt; Klarnamen erscheinen ausschließlich auf den finalen Dokumenten. Es gibt kein offenes Empfangspersonal, keine Klingelschilder mit Mandantennamen, keine Veröffentlichung von Auftraggebern in Referenzen. Daten werden nach Mandatsabschluss innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist DSGVO-konform gelöscht.

Ja. Vertraulichkeit gehört zum Kern jeder seriösen Detektei-Arbeit. Bereits die erste Kontaktaufnahme erfolgt über geschützte Kanäle (Telefon, Signal, WhatsApp Business, verschlüsselte E-Mail). Auf der Auftraggeberseite empfehlen wir, das Mandat nicht im persönlichen Umfeld der Zielperson zu thematisieren – die häufigste Diskretionslücke entsteht außerhalb der Detektei.

Ziel professioneller Ermittlungen ist es grundsätzlich, verdeckt zu arbeiten – die Zielperson soll weder während noch nach den Maßnahmen Kenntnis von der Observation oder Recherche erlangen. Eine Aufdeckung wird nur dann unvermeidbar, wenn der Bericht später aktiv in ein Verfahren eingebracht wird (zum Beispiel arbeits- oder familiengerichtlich). In diesem Fall ist die Aufdeckung Teil der Zweckerreichung – bis dahin bleibt das Mandat vertraulich.

Ja. Agentur Incognito arbeitet bundesweit; bei örtlich gebundenen Einsätzen koordinieren wir mit ortskundigen Ermittlern, um Anreisezeiten und Erkennungsrisiken zu minimieren. Internationale Mandate werden zentral aus Deutschland geführt – mit lokalen Partnerermittlern und einheitlichem deutschen Berichtsstandard.

Ja, das ist in der Praxis der Regelfall. Die Detektei klärt und dokumentiert den Sachverhalt; die rechtliche Bewertung und prozessuale Verwertung liegt in anwaltlicher Verantwortung. Auf Wunsch stimmen wir Berichtsform, Tiefe und Zustellweg vorab mit Ihrer Kanzlei ab, damit die Ermittlungsergebnisse direkt verwendbar sind.

09 · 4 Fragen

Technik & digitale Ermittlungen

OSINT, Social-Media-Auswertung, digitale Forensik und Identitätsprüfung im legalen Rahmen.

Ja – im Rahmen offener Quellen (Open Source Intelligence, OSINT). Öffentlich zugängliche Profile, Beiträge, Bilder, Verlinkungen und Metadaten dürfen ausgewertet, gesichert und für Berichte verwendet werden. Nicht zulässig sind Fake-Profile zur Kontaktanbahnung mit klarem Täuschungszweck, das Umgehen technischer Zugangsbeschränkungen oder das Auslesen privater Nachrichten. Bei Wirtschafts-, Versicherungs- und Stalkingfällen liefert OSINT häufig erste tragfähige Hinweise, bevor eine kostenintensivere Observation überhaupt nötig wird.

Digitale Forensik ist die methodische Sicherung und Auswertung digitaler Spuren auf Geräten und Datenträgern, die im Eigentum des Auftraggebers stehen oder mit dessen Zustimmung untersucht werden dürfen – typischerweise Firmen-Notebooks, dienstliche Smartphones, Server- und Cloud-Daten. Sinnvoll ist sie bei Verdacht auf Datendiebstahl, Geheimnisverrat, Lösch- und Manipulationsversuchen oder bei der Aufklärung interner Sicherheitsvorfälle. Die Auswertung erfolgt mit forensisch validierten Tools und nach Chain-of-Custody-Standard, sodass die Ergebnisse gerichtlich verwertbar bleiben.

Ja. Hintergrundrecherchen werden für Pre-Employment-Screenings, KYC/PEP-Prüfungen, Lieferanten-Due-Diligence, Investorenprüfungen und Verifizierungen vor größeren Vertragsabschlüssen durchgeführt. Geprüft werden – im legalen Rahmen – öffentliche Register (Handelsregister, Insolvenzbekanntmachungen, Schuldnerverzeichnisse), Pressearchive, Sanktionslisten, Social-Media-Auftritte und gegebenenfalls Vor-Ort-Verifikation. Sie erhalten einen strukturierten Bericht mit Quellenangaben.

Eine technische Ortung fremder Personen über Funkzellen, Handy-Standortdaten oder fremde GPS-Geräte ist Detekteien gesetzlich nicht erlaubt – das ist Strafverfolgungsbehörden vorbehalten. Was zulässig ist: die klassische Aufenthaltsermittlung über Recherchen in offenen Quellen, Personensuche durch Adressermittlung, OSINT, gegebenenfalls Beobachtung an bekannten Anlaufpunkten und die Auswertung legaler Drittquellen.

10 · 3 Fragen

Auslandsermittlungen

Internationale Mandate mit deutscher Mandatsführung und lokalen Partnerermittlern.

Internationale Mandate werden zentral aus Deutschland gesteuert – mit lokalen Partnerermittlern in über 40 Ländern und einheitlichem deutschen Berichtsstandard.

Ja. Agentur Incognito führt Ermittlungen innerhalb der EU und weltweit durch. Die Mandatsführung bleibt in Deutschland – ein deutscher Senior-Ermittler ist Ihr persönlicher Ansprechpartner, koordiniert lokale Partner, prüft die rechtliche Zulässigkeit nach dem jeweiligen Landesrecht und konsolidiert die Ergebnisse in einem deutschen, gerichtsverwertbaren Bericht. Wir arbeiten ausschließlich mit zertifizierten Partnerdetekteien zusammen, deren Lizenzstatus, Versicherungsdeckung und Datenschutzkonformität wir vorab prüfen.

Typische internationale Fälle: Personensuche und Adressermittlung im Ausland, Asset Tracing bei verdeckten Vermögensverschiebungen, Unterhaltsschuldner mit Wohnsitz im Ausland, internationale Wirtschaftsermittlungen (Markenpiraterie, Lieferanten-Due-Diligence, KYC/PEP-Prüfung), grenzüberschreitende Sorgerechtssachverhalte sowie Zustellung gerichtlicher Schriftstücke nach dem Haager Übereinkommen. Apostille, beglaubigte Übersetzung und Anerkennungsverfahren werden auf Wunsch organisiert. Schwerpunktregionen: EU-27, Schweiz, UK, USA, VAE, Türkei.

Vor jedem Auslandseinsatz prüfen wir die Zulässigkeit nach dem jeweiligen Landesrecht – sowohl die Lizenz- und Berufsausübungsvorschriften des Tätigkeitsstaates als auch die Beweisrechtsanforderungen des Verfahrensstaates. In vielen Ländern dürfen Ermittlungen nur lokal lizenzierte Detekteien durchführen; entsprechend setzen wir geprüfte Partner ein. Berichte werden so dokumentiert, dass sie sowohl deutschen Verwertbarkeitsstandards als auch – falls erforderlich – den Anforderungen des Haager Beweisaufnahmeübereinkommens genügen.

Rechtliche Einordnung

Keine Rechtsberatung, keine pauschalen Versprechen

Die Antworten auf dieser Seite ordnen typische Konstellationen ein und nennen einschlägige Rechtsgrundlagen (BDSG, DSGVO, StGB, BGB, KUG, BAG- und BGH-Rechtsprechung). Sie ersetzen keine anwaltliche Beratung im Einzelfall. Eine Detektei darf nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) nur in engen Grenzen rechtsbezogene Nebenleistungen erbringen – die rechtliche Bewertung liegt in anwaltlicher Verantwortung. Erstattungsfähigkeit, Verwertbarkeit und Zulässigkeit hängen immer vom konkreten Sachverhalt und der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen ab.

Was Interessenten vorab zum Preis wissen sollten

Die meisten Erstbewertungen dauern etwa 15 Minuten und sind kostenfrei. Danach unterscheiden sich Aufwand und Preis spürbar nach Falltyp: klar umrissene Privatfälle bewegen sich häufig in einem anderen Rahmen als komplexe Wirtschafts-, Auslands- oder Spezialfälle.

Entscheidend ist nicht ein pauschaler Lockpreis, sondern eine frühe ehrliche Einschätzung, welcher Aufwand im konkreten Fall sinnvoll ist.

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