Wirtschaftsdetektei

Konkurrenzausspähung erkennen und nachweisen — wenn Geschäftsgeheimnisse abfließen

Plötzlich kennt der Wettbewerber Ihre Preise, Kunden oder Produktroadmap. Strukturierte Aufklärung trennt Industriespionage von Zufall — und schafft die Beweisgrundlage nach GeschGehG.

Vertraulich · Erstbewertung kostenfrei · Honorar erst nach Ihrer Zustimmung

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Wenn ein Wettbewerber zu viel weiß

Was eine diskrete Spionageabwehr klärt

Agentur Incognito klärt Verdachtsfälle der Konkurrenzausspähung — also den unbefugten Abfluss von Geschäftsgeheimnissen an Wettbewerber. Die Detektei sichert digitale und physische Spuren forensisch, identifiziert Innentäter oder externe Angreifer und liefert eine nach Geschäftsgeheimnis-Gesetz (GeschGehG) verwertbare Beweisdokumentation.

Wann sinnvoll, typische Fälle & Ergebnis

Wann sinnvoll

  • Wenn Wettbewerber plötzlich Detail-Wissen über Preise, Margen oder Roadmap zeigen
  • Bei Verdacht auf Datenabfluss durch ausscheidende Mitarbeiter
  • Wenn Ausschreibungen verloren gehen, obwohl die Konditionen extern unbekannt sein müssten
  • Bei Hinweisen auf physische Beobachtung des eigenen Standorts

Typische Fälle

  • Wettbewerber unterbietet konsequent um exakt 2 % — Preisinformation muss intern abfließen
  • Ehemaliger Vertriebsleiter wechselt zur Konkurrenz, Großkunden folgen
  • Forschungs-Roadmap taucht in Wettbewerber-Patentanmeldung auf
  • Verdächtige Personen werden mehrfach am Werkstor fotografierend gesehen

Ergebnis

Strukturierter Bericht mit Identifizierung der Abflusswege, Beweismittelkette und Empfehlungen für rechtliche Schritte (Unterlassung, Schadensersatz, Strafanzeige nach §23 GeschGehG). Bei Innentätern: arbeitsrechtlich verwertbare Beweise.

Rechtlicher Rahmen: Geschäftsgeheimnisse sind seit 2019 durch das Geschäftsgeheimnis-Gesetz (GeschGehG) geschützt. Voraussetzung für den Schutz: angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen müssen nachgewiesen werden. Agentur Incognito dokumentiert sowohl den Verstoß als auch die Schutzmaßnahmen — beides ist für ein erfolgreiches Verfahren notwendig.

Nächster Schritt

Konkurrenzausspähung jetzt vertraulich prüfen

Je länger ein Datenabfluss läuft, desto größer der Schaden — und desto schwerer der spätere Beweis.

Checkliste

Wann eine Ermittlung sinnvoll ist

01

Wettbewerber zeigt wiederholt Detail-Wissen, das intern bekannt sein müsste.

02

Ausschreibungen werden verloren, obwohl Konditionen objektiv besser waren.

03

Ehemalige Mitarbeiter wechseln zur Konkurrenz und nehmen Kunden mit.

04

Forschungs- oder Produktinformationen tauchen extern auf.

05

Verdächtige Personen werden am Werkstor oder im Umfeld auffällig.

Methodik

Methodik bei Konkurrenzausspähung

Gut zu wissen: Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich. Im Anschluss erhalten Sie eine Einschätzung und eine transparente Honorarvereinbarung. Erst wenn Sie zustimmen, entstehen Kosten.

Rechtssicherheit & Methodik

Diskretion und juristische Anschlussfähigkeit

GeschGehG-konforme Dokumentation

Wir dokumentieren sowohl den Verstoß als auch bestehende Geheimhaltungsmaßnahmen — beides ist für den Anspruch nötig.

Maximale Diskretion

Innentäter dürfen während der Ermittlung nicht alarmiert werden — das gefährdet Beweise und Anspruch.

Forensische Tiefe

Digitale Forensik nach BSI-Leitfaden, Chain-of-Custody-Protokoll, Sachverständigengutachten auf Wunsch.

Vertrauen

Was eine seriöse Konkurrenzausspähungs-Ermittlung leistet

Klare Trennung zwischen erlaubtem Wettbewerb und unerlaubtem Geheimnisverrat.

Beweissicherung in Qualität, die vor Landgericht und Strafgericht Bestand hat.

Empfehlung, wann Unterlassung, Schadensersatz oder Strafanzeige der richtige Hebel ist.

Fragen & Antworten

Häufige Fragen

Aus der Praxis · anonymisiert

Vergleichbarer Fall aus unserer Arbeit

Ein anonymisiertes Fallbeispiel aus der Kategorie Wettbewerbsrecht — stellvertretend für die Vorgehensweise in dieser Mandatsart.

Datenexporte, Kundenabwanderung, kein Beweis

Wettbewerbsverstoß durch Ex-Geschäftsführer

Ausgangslage

Ein Unternehmen vermutete, dass ein kürzlich ausgeschiedener Geschäftsführer noch in der Kündigungsfrist Kunden abgezogen und ein Konkurrenz­unternehmen vorbereitet hatte. Die internen Indizien — auffällige Datenexporte, Kunden­abwanderung — reichten nicht für eine gerichtliche Auseinandersetzung.

Vorgehen

Kombinierte Ermittlung: Analyse öffentlicher Aktivitäten, Handelsregister-Prüfung auf Neugründungen, Branchenbefragungen. Alle Maßnahmen mit Unternehmens­anwälten zur Verwertbarkeit abgestimmt.

Ergebnis

Belegt: Ex-Geschäftsführer hatte bereits in der Kündigungsfrist ein Konkurrenz­unternehmen gegründet und aktiv Kunden abgeworben. Erfolgreiche Unterlassungs­klage und Durchsetzung der Konventionalstrafen.

Alle Angaben anonymisiert · Mandantenschutz nach §203 StGB.

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Erstgespräch

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Eine kostenfreie Erstbewertung zeigt, ob ein Datenabfluss vorliegt — und welche Schritte rechtlich tragfähig sind.

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