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Wenn Wissen heimlich abfließt

Was eine UWG-konforme Prüfung absichert

Agentur Incognito ermittelt bei Verdacht auf Wettbewerbsverstöße, Geheimnisverrat und Compliance-Verletzungen. Die Detektei dokumentiert Verstöße gegen nachvertragliche Wettbewerbsverbote, illegale Konkurrenztätigkeit und den Abfluss von Geschäftsgeheimnissen – belastbar und strukturiert dokumentiert.

Wann sinnvoll, typische Fälle & Ergebnis

Wann sinnvoll

  • Wenn ein ehemaliger Mitarbeiter trotz Wettbewerbsverbot für die Konkurrenz arbeitet
  • Wenn Geschäftsgeheimnisse an Wettbewerber durchgesickert sind
  • Wenn systematischer Kundendaten-Abzug vor Kündigung vermutet wird
  • Wenn Lieferanten oder Partner vertrauliche Informationen weitergeben

Typische Fälle

  • Ex-Vertriebsleiter kontaktiert aktiv ehemalige Kunden für den neuen Arbeitgeber
  • Technische Zeichnungen oder Preislisten tauchen bei Wettbewerbern auf
  • Mitarbeiter gründet parallel ein Konkurrenzunternehmen
  • Auffällige Ähnlichkeit neuer Konkurrenzprodukte mit eigenen Entwicklungen

Ergebnis

Belastbare Dokumentation der Verstöße mit Zeitlinien, Beweismitteln und Zusammenhängen – nutzbar für einstweilige Verfügungen, Schadensersatzklagen und strafrechtliche Maßnahmen nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG).

Rechtlicher Rahmen: Seit 2019 regelt das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) den Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Deutschland. Verstöße gegen nachvertragliche Wettbewerbsverbote sind zivilrechtlich durchsetzbar. Der Einsatz von Detektiven bei konkretem Verdacht ist rechtlich zulässig und die Kosten können als Schadensersatz geltend gemacht werden.

Nächster Schritt

Wettbewerbsverstoß jetzt prüfen

Eine frühe Einordnung zeigt, ob der Verdacht tragfähig ist.

Methodik

Methodik bei Wettbewerbsverstößen

Gut zu wissen: Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich. Im Anschluss erhalten Sie eine Einschätzung und eine transparente Honorarvereinbarung. Erst wenn Sie zustimmen, entstehen Kosten.

Rechtssicherheit & Methodik

Compliance und Rechtssicherheit

Arbeits- und Wettbewerbsrecht

Ergebnisse für arbeitsrechtliche und wettbewerbsrechtliche Verfahren.

Vertrauliche Ermittlung

Kein Mitarbeiter erfährt von der laufenden Prüfung.

Compliance-Dokumentation

Nachweis der Sorgfaltspflicht für das Management.

Fragen & Antworten

Häufige Fragen

Verstöße gegen nachvertragliche Wettbewerbsverbote, Geheimnisverrat und Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen, unerlaubte Nebentätigkeiten bei Konkurrenten, Abwerben von Mitarbeitern oder Kunden und allgemeine Compliance-Verletzungen. Auch vorbereitende Handlungen – wie das systematische Kopieren von Kundendaten vor einem Jobwechsel – gehören dazu.

Typische Warnsignale: Ein ausscheidender Mitarbeiter nimmt kurz vor dem Abgang auffällig viele Daten mit, Kunden wechseln unmittelbar nach dem Austritt zum neuen Arbeitgeber, Wettbewerber reagieren verdächtig schnell auf interne Entwicklungen, oder ein Mitarbeiter unterhält nicht erklärbare Kontakte zu Konkurrenten.

Ja. Unsere Dokumentation wird so aufbereitet, dass sie in arbeitsrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Verfahren als Beweis verwertbar ist. Dazu gehören gesicherte digitale Spuren, Observationsergebnisse und chronologisch aufbereitete Beweismittelketten.

Die Erstbewertung ist kostenfrei. Die Folgekosten richten sich nach der Komplexität – von einfacher Open-Source-Recherche bis hin zu längerer verdeckter Ermittlung. In vielen Fällen übersteigt der wirtschaftliche Schaden durch den Verstoß die Ermittlungskosten bei Weitem.

Ja. Wir beraten zu Schwachstellen in bestehenden Wettbewerbsverboten, prüfen die Wirksamkeit von Geheimhaltungsvereinbarungen und empfehlen organisatorische Maßnahmen zur Risikominimierung.

Aus der Praxis · anonymisiert

Vergleichbarer Fall aus unserer Arbeit

Ein anonymisiertes Fallbeispiel aus der Kategorie Wettbewerbsrecht – stellvertretend für die Vorgehensweise in dieser Mandatsart.

Datenexporte, Kundenabwanderung, kein Beweis

Wettbewerbsverstoß durch Ex-Geschäftsführer

Ausgangslage

Ein Unternehmen vermutete, dass ein kürzlich ausgeschiedener Geschäftsführer noch in der Kündigungsfrist Kunden abgezogen und ein Konkurrenz­unternehmen vorbereitet hatte. Die internen Indizien – auffällige Datenexporte, Kunden­abwanderung – reichten nicht für eine gerichtliche Auseinandersetzung.

Vorgehen

Kombinierte Ermittlung: Analyse öffentlicher Aktivitäten, Handelsregister-Prüfung auf Neugründungen, Branchenbefragungen. Alle Maßnahmen mit Unternehmens­anwälten zur Verwertbarkeit abgestimmt.

Ergebnis

Belegt: Ex-Geschäftsführer hatte bereits in der Kündigungsfrist ein Konkurrenz­unternehmen gegründet und aktiv Kunden abgeworben. Erfolgreiche Unterlassungs­klage und Durchsetzung der Konventionalstrafen.

Alle Angaben anonymisiert · Mandantenschutz nach §203 StGB.

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