Glossar · Wirtschaft & Compliance

Wettbewerbsverstoß

Fachbegriff aus dem Bereich Wirtschaft & Compliance

Bekannt durch

DER SPIEGELWirtschaftsWocheSAT.1BB RadioMärkische AllgemeineSchweriner Volkszeitungwallstreet:online

Inhaltlich verantwortet von Marcello Doering, Inhaber & Chefermittler · Stand 2026-04-28

Definition

Der Wettbewerbsverstoß ist eine Verletzung des UWG — etwa Schleichwerbung, gezielte Mitarbeiterabwerbung, Geheimnisverrat, irreführende Vergleichsangaben oder unzulässiger Behinderungswettbewerb. Beweissicherung ist Voraussetzung für Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche, die häufig im Verfügungsverfahren binnen Tagen durchzusetzen sind. Detekteien sichern Beweise typischerweise über Testkäufe, Recherche zu Vertriebskanälen, Beobachtung von Messeauftritten und forensische Auswertung digitaler Werbespuren.

Begriff: Wettbewerbsverstoß

Praxisbeispiele

Wann „Wettbewerbsverstoß“ in der Praxis vorkommt

  • Beweissicherung einer gezielten Abwerbeaktion durch einen ehemaligen Geschäftsführer beim direkten Konkurrenten.
  • Dokumentation systematischer Schleichwerbung auf einer Branchen-Messe als Grundlage einer einstweiligen Verfügung.

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