Glossar · Wirtschaft & Compliance

Geheimnisverrat

Fachbegriff aus dem Bereich Wirtschaft & Compliance

Bekannt durch

DER SPIEGELWirtschaftsWocheSAT.1BB RadioMärkische AllgemeineSchweriner Volkszeitungwallstreet:online

Inhaltlich verantwortet von Marcello Doering, Inhaber & Chefermittler · Stand 2026-04-28

Definition

Geheimnisverrat ist die unbefugte Weitergabe von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen, geschützt durch das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) und § 23 GeschGehG (Strafvorschriften). Häufige Konstellation: ausscheidende Mitarbeiter mit Zugang zu Konstruktionsdaten, Kundenstamm, Kalkulationsgrundlagen oder Strategiepapieren. Aufklärung kombiniert IT-Forensik (USB-Anschlüsse, Cloud-Uploads, E-Mail-Weiterleitungen), Adressabgleiche, Beobachtung des neuen Arbeitgeberumfelds und Auswertung öffentlicher Vertriebsspuren der abgewanderten Inhalte.

Begriff: Geheimnisverrat

Praxisbeispiele

Wann „Geheimnisverrat“ in der Praxis vorkommt

  • Forensischer Nachweis, dass ein scheidender Vertriebsleiter die vollständige Kunden-Datenbank auf eine private Cloud kopiert hat.
  • Dokumentation, dass ein neuer Konkurrent dieselben Konstruktionsdetails einsetzt wie der bisherige Arbeitgeber des Geheimnisträgers.

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