Glossar · Wirtschaft & Compliance
Markenpiraterie
Fachbegriff aus dem Bereich Wirtschaft & Compliance
- Testkäufe gefälschter Premium-Kosmetikprodukte über Social-Media-Verkäufer mit anschließender Lieferkettenanalyse zum Importeur.
- Identifikation eines Lagers in einem Industriegebiet, in dem gefälschte Markenelektronik umgeschlagen wird.
Testkauf
Der Testkauf ist ein verdeckter Probekauf zur Aufdeckung von Markenpiraterie, Schwarzarbeit, Verstößen gegen Vertriebsbindungen oder unzulässigem Reimport. Beweissicherung erfolgt über Originalbeleg, Foto-, Video- und Tondokumentation sowie über die forensische Prüfung der erhaltenen Ware. Der Testkauf ist nach ständiger BGH-Rechtsprechung als zulässiges Beweismittel anerkannt, sofern er nicht zu einer strafbaren Tat verleitet, die ohne ihn nicht stattgefunden hätte.
Wettbewerbsverstoß
Der Wettbewerbsverstoß ist eine Verletzung des UWG — etwa Schleichwerbung, gezielte Mitarbeiterabwerbung, Geheimnisverrat, irreführende Vergleichsangaben oder unzulässiger Behinderungswettbewerb. Beweissicherung ist Voraussetzung für Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche, die häufig im Verfügungsverfahren binnen Tagen durchzusetzen sind. Detekteien sichern Beweise typischerweise über Testkäufe, Recherche zu Vertriebskanälen, Beobachtung von Messeauftritten und forensische Auswertung digitaler Werbespuren.