Glossar · Wirtschaft & Compliance

Testkauf

Fachbegriff aus dem Bereich Wirtschaft & Compliance

Inhaltlich verantwortet von Marcello Doering, Inhaber & Chefermittler · Stand 2026-04-28

Definition

Der Testkauf ist ein verdeckter Probekauf zur Aufdeckung von Markenpiraterie, Schwarzarbeit, Verstößen gegen Vertriebsbindungen oder unzulässigem Reimport. Beweissicherung erfolgt über Originalbeleg, Foto-, Video- und Tondokumentation sowie über die forensische Prüfung der erhaltenen Ware. Der Testkauf ist nach ständiger BGH-Rechtsprechung als zulässiges Beweismittel anerkannt, sofern er nicht zu einer strafbaren Tat verleitet, die ohne ihn nicht stattgefunden hätte.

Begriff: Testkauf

Praxisbeispiele

Wann „Testkauf“ in der Praxis vorkommt

  • Erwerb gefälschter Designerhandtaschen über eine Social-Media-Verkaufsseite zur Vorbereitung einer markenrechtlichen Abmahnung.
  • Beauftragung von Handwerksleistungen ohne Rechnung zur Aufdeckung organisierter Schwarzarbeit.

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