Glossar · Recht & Beweis

Wettbewerbsverbot

Auch bekannt als: Konkurrenzschutzklausel, Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Bekannt durch

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Inhaltlich verantwortet von Marcello Doering, Inhaber & Chefermittler · Stand 2026-04-28

Definition

Ein Wettbewerbsverbot untersagt Arbeitnehmern oder Geschäftsführern für die Dauer (und ggf. nach Beendigung) des Anstellungsverhältnisses konkurrierende Tätigkeiten. Nachvertragliche Wettbewerbsverbote sind nur wirksam mit Karenzentschädigung (§ 74 HGB, mind. 50 % der zuletzt bezogenen Vergütung), maximal 2 Jahre Dauer und konkreter sachlich-räumlicher Begrenzung. Verstöße begründen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche.

Begriff: Wettbewerbsverbot · Synonyme: Konkurrenzschutzklausel, Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Praxisbeispiele

Wann „Wettbewerbsverbot“ in der Praxis vorkommt

  • Dokumentation, dass ein ehemaliger Vertriebsleiter trotz Wettbewerbsverbot Bestandskunden für einen Wettbewerber abwirbt.
  • Beweissicherung verdeckter Geschäftsführertätigkeit eines karenzentschädigten Ex-Geschäftsführers.

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