Glossar · Recht & Beweis

Geschäftsgeheimnis

Auch bekannt als: Betriebsgeheimnis, Trade Secret

Bekannt durch

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Inhaltlich verantwortet von Marcello Doering, Inhaber & Chefermittler · Stand 2026-04-28

Definition

Ein Geschäftsgeheimnis nach § 2 GeschGehG ist eine Information, die nicht allgemein bekannt, von wirtschaftlichem Wert und durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen geschützt ist. Geschützt sind u. a. Kundenlisten, Rezepturen, Quellcode, Preiskalkulationen. Verletzungen lösen Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche (§§ 6–10 GeschGehG) sowie strafrechtliche Folgen (§ 23 GeschGehG) aus. Schutz besteht nur bei dokumentierten technisch-organisatorischen Schutzmaßnahmen.

Begriff: Geschäftsgeheimnis · Synonyme: Betriebsgeheimnis, Trade Secret

Praxisbeispiele

Wann „Geschäftsgeheimnis“ in der Praxis vorkommt

  • Aufklärung des Verdachts, dass ein ausgeschiedener Entwickler Quellcode an einen Konkurrenten weitergegeben hat.
  • Beweissicherung der Nutzung kopierter Kundenlisten durch ein neu gegründetes Wettbewerbsunternehmen.

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