Glossar · Recht & Beweis

Unterlassungserklärung

Auch bekannt als: Strafbewehrte Unterlassungserklärung

Bekannt durch

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Inhaltlich verantwortet von Marcello Doering, Inhaber & Chefermittler · Stand 2026-04-28

Definition

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist die rechtsverbindliche Verpflichtung, ein konkretes Verhalten künftig zu unterlassen, abgesichert durch ein Vertragsstrafenversprechen (sog. Hamburger Brauch oder fixe Strafe). Sie beseitigt die Wiederholungsgefahr und macht eine gerichtliche Unterlassungsklage entbehrlich. Detekteien dokumentieren Verstöße gegen abgegebene Erklärungen — etwa erneuten Wettbewerbsverstoß oder Stalking-Kontakt — als Grundlage für die Vertragsstrafenforderung.

Begriff: Unterlassungserklärung · Synonyme: Strafbewehrte Unterlassungserklärung

Praxisbeispiele

Wann „Unterlassungserklärung“ in der Praxis vorkommt

  • Beweissicherung erneuter Stalking-Kontakte trotz abgegebener Unterlassungserklärung.
  • Dokumentation eines Wettbewerbsverstoßes nach abgegebener Erklärung zur Geltendmachung der Vertragsstrafe.

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