Krankgemeldet — und doch sichtbar aktiv
Lohnfortzahlungsbetrug & verdeckte Nebentätigkeit
Ein Mittelständler stellte fest, dass ein langjähriger Mitarbeiter seit Monaten krankgemeldet war, während intern Hinweise auf eine parallele Nebentätigkeit aufkamen. Die Personalabteilung hatte nur Gerüchte und Social-Media-Auffälligkeiten — keine verwertbaren Belege.
Abgestimmt mit der Rechtsabteilung: gezielte Sachverhaltsermittlung mit Observation im öffentlichen Raum, OSINT-Analyse und arbeitsgerichtsfeste Beweissicherung.
Nebentätigkeit während Krankschreibung bestätigt. Fristlose Kündigung hatte vor dem Arbeitsgericht Bestand. Lohnfortzahlungskosten wurden geltend gemacht — Durchsetzbarkeit hängt vom Einzelfall ab.
Alle Angaben anonymisiert · Mandantenschutz nach §203 StGB.
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