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Stundenzettel, die nicht stimmen

Was eine diskrete Prüfung schwarz auf weiß zeigt

Agentur Incognito klärt Arbeitszeitbetrug, Schwarzarbeit während Krankschreibung und Spesenmissbrauch diskret und arbeitsrechtlich verwertbar auf. Die Ermittlung umfasst Observation, Dokumentation und strukturierte Berichte für arbeitsrechtliche Maßnahmen wie Abmahnung, Kündigung oder Schadensersatz.

Wann sinnvoll, typische Fälle & Ergebnis

Wann sinnvoll

  • Wenn Außendienstmitarbeiter systematisch falsche Arbeitszeiten melden
  • Wenn Spesenabrechnungen auffällig hoch oder regelmäßig inkonsistent sind
  • Wenn Verdacht auf Schwarzarbeit während einer Krankschreibung besteht
  • Wenn Kollegen oder Vorgesetzte Hinweise auf Zeitmanipulation geben

Typische Fälle

  • Außendienstler meldet Kundenbesuche, die nie stattgefunden haben
  • Mitarbeiter reicht regelmäßig überhöhte Bewirtungsbelege ein
  • Krankgeschriebener arbeitet nachweislich bei anderem Arbeitgeber
  • Homeoffice-Mitarbeiter geht während der Arbeitszeit privaten Tätigkeiten nach

Ergebnis

Gerichtsfeste Dokumentation des Fehlverhaltens mit Zeitlinien und Beweismitteln – Grundlage für Abmahnung, fristlose Kündigung oder Schadensersatzforderung. Bei nachgewiesenem Betrug kann ein Anspruch auf Ersatz notwendiger und angemessener Detektivkosten bestehen; Anlass und Ermittlungsaufwand sind im Einzelfall zu prüfen.

Rechtlicher Rahmen: Arbeitszeitbetrug rechtfertigt nach ständiger BAG-Rechtsprechung eine fristlose Kündigung. Spesenbetrug ist zudem strafrechtlich als Betrug (§ 263 StGB) relevant. Der Einsatz von Detektiven ist bei konkretem Verdacht zulässig und die Kosten bei Bestätigung erstattungsfähig.

Nächster Schritt

Verdacht jetzt prüfen

Eine diskrete Prüfung zeigt, ob und wo Handlungsbedarf besteht.

Methodik

Methodik bei Arbeitszeitbetrug und Spesen

Gut zu wissen: Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich. Im Anschluss erhalten Sie eine Einschätzung und eine transparente Honorarvereinbarung. Erst wenn Sie zustimmen, entstehen Kosten.

Rechtssicherheit & Methodik

Arbeitsrechtlich fundiert und diskret

Arbeitsrechtliche Verwertbarkeit

Ergebnisse für Abmahnung, Kündigung oder Schadensersatz.

Diskrete Vorgehensweise

Kein unnötiges Aufsehen im Betrieb.

Lückenlose Dokumentation

Jeder Verstoß nachvollziehbar belegt.

Fragen & Antworten

Häufige Fragen

Manipulation von Stempelzeiten oder Zeiterfassungssystemen, private Erledigungen während der Arbeitszeit, unerlaubte Nebentätigkeiten (auch Schwarzarbeit) während Krankschreibung oder Urlaub, systematischer Spesenmissbrauch durch fiktive Belege oder aufgeblähte Abrechnungen und Blaumachen unter falschem Vorwand.

Typische Muster: Auffällig häufige Überstundeneinträge ohne erkennbare Ergebnisse, Mitarbeiter sind trotz eingeloggter Arbeitszeit nicht erreichbar, Spesenabrechnungen passen nicht zum Terminkalender, oder Kollegen berichten über regelmäßige Abwesenheiten.

Ja. Arbeitszeitbetrug ist ein schwerer Vertrauensverstoß, der in der Regel eine fristlose Kündigung rechtfertigt – wenn er nachweisbar dokumentiert ist. Unsere Berichte erfüllen die arbeitsrechtlichen Anforderungen für Abmahnung, Kündigung und Schadensersatz.

Die Erstbewertung ist kostenfrei. Die weiteren Kosten hängen vom Umfang ab. Bei systematischem Arbeitszeitbetrug stehen die Prüfungskosten regelmäßig in keinem Verhältnis zum kumulierten Schaden durch nicht erbrachte Arbeitsleistung.

Ein Schadensersatzanspruch ist unter den Voraussetzungen der BAG-Rechtsprechung möglich. Maßgeblich sind unter anderem ein konkreter Tatverdacht vor Beauftragung, die festgestellten Tatsachen sowie notwendige und angemessene Kosten. Ein bestätigter Verdacht allein genügt nicht.

Aus der Praxis · anonymisiert

Vergleichbarer Fall aus unserer Arbeit

Ein anonymisiertes Fallbeispiel aus der Kategorie HR-Compliance – stellvertretend für die Vorgehensweise in dieser Mandatsart.

Krankgemeldet – und doch sichtbar aktiv

Lohnfortzahlungsbetrug & verdeckte Nebentätigkeit

Ausgangslage

Ein Mittelständler stellte fest, dass ein langjähriger Mitarbeiter seit Monaten krankgemeldet war, während intern Hinweise auf eine parallele Nebentätigkeit aufkamen. Die Personalabteilung hatte nur Gerüchte und Social-Media-Auffälligkeiten – keine verwertbaren Belege.

Vorgehen

Abgestimmt mit der Rechtsabteilung: gezielte Sachverhaltsermittlung mit Observation im öffentlichen Raum, OSINT-Analyse und arbeitsgerichtsfeste Beweissicherung.

Ergebnis

Nebentätigkeit während Krankschreibung bestätigt. Fristlose Kündigung hatte vor dem Arbeitsgericht Bestand. Lohnfortzahlungs­kosten wurden geltend gemacht – Durchsetzbarkeit hängt vom Einzelfall ab.

Alle Angaben anonymisiert · Mandantenschutz nach §203 StGB.

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Belastbare Fakten schaffen die Grundlage für faire und rechtssichere Entscheidungen.