Glossar · Wirtschaft & Compliance
Mitarbeiterüberwachung
Fachbegriff aus dem Bereich Wirtschaft & Compliance
- Punktuelle Observation eines Mitarbeiters mit dokumentiertem Verdacht auf systematische Schwarzarbeit während Krankschreibung.
- Befristete Beobachtung eines Lagerleiters nach Inventurdifferenzen und konkreten Hinweisen aus dem Team.
BDSG
Das BDSG ist die nationale Ergänzung zur DSGVO. Für die Detektivpraxis besonders relevant ist § 26 BDSG zur Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis: Eine verdeckte Mitarbeiterermittlung setzt einen konkreten, durch dokumentierte Tatsachen belegten Verdacht einer Straftat oder schweren Pflichtverletzung sowie die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme voraus. Hinzu kommen Sondervorschriften zur Videoüberwachung in nicht öffentlich zugänglichen Räumen.
Verhältnismäßigkeit
Verhältnismäßigkeit ist der Grundsatz, nach dem Eingriffe in Persönlichkeitsrechte geeignet, erforderlich und angemessen sein müssen. Er ist Maßstab für Auswahl und Intensität jeder ermittlerischen Maßnahme: Eine Observation ist nur zulässig, wenn mildere Mittel — Recherche, Befragung, OSINT — nicht ausreichen. Verstöße gegen die Verhältnismäßigkeit führen typischerweise zum Beweisverwertungsverbot und können den Auftraggeber haftbar machen.