Glossar · Wirtschaft & Compliance

Mitarbeiterüberwachung

Fachbegriff aus dem Bereich Wirtschaft & Compliance

Bekannt durch

DER SPIEGELWirtschaftsWocheSAT.1BB RadioMärkische AllgemeineSchweriner Volkszeitungwallstreet:online

Inhaltlich verantwortet von Marcello Doering, Inhaber & Chefermittler · Stand 2026-04-28

Definition

Mitarbeiterüberwachung ist die zielgerichtete Beobachtung von Beschäftigten zur Aufklärung konkreter Pflichtverletzungen. Sie ist nach § 26 BDSG nur zulässig bei konkretem, durch Tatsachen belegtem Verdacht einer Straftat oder schwerwiegenden Pflichtverletzung, nach Prüfung milderer Mittel und unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit. Das Bundesarbeitsgericht hat die Voraussetzungen mehrfach präzisiert; eine pauschale, anlasslose Mitarbeiterüberwachung ist unzulässig und führt zum Beweisverwertungsverbot.

Begriff: Mitarbeiterüberwachung

Praxisbeispiele

Wann „Mitarbeiterüberwachung“ in der Praxis vorkommt

  • Punktuelle Observation eines Mitarbeiters mit dokumentiertem Verdacht auf systematische Schwarzarbeit während Krankschreibung.
  • Befristete Beobachtung eines Lagerleiters nach Inventurdifferenzen und konkreten Hinweisen aus dem Team.

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