Glossar · Recht & Beweis

Verhältnismäßigkeit

Fachbegriff aus dem Bereich Recht & Beweis

Inhaltlich verantwortet von Marcello Doering, Inhaber & Chefermittler · Stand 2026-04-28

Definition

Verhältnismäßigkeit ist der Grundsatz, nach dem Eingriffe in Persönlichkeitsrechte geeignet, erforderlich und angemessen sein müssen. Er ist Maßstab für Auswahl und Intensität jeder ermittlerischen Maßnahme: Eine Observation ist nur zulässig, wenn mildere Mittel — Recherche, Befragung, OSINT — nicht ausreichen. Verstöße gegen die Verhältnismäßigkeit führen typischerweise zum Beweisverwertungsverbot und können den Auftraggeber haftbar machen.

Begriff: Verhältnismäßigkeit

Praxisbeispiele

Wann „Verhältnismäßigkeit“ in der Praxis vorkommt

  • Begrenzung einer Observation auf wenige Tagesabschnitte statt einer Dauerbeobachtung über Wochen.
  • Einsatz von OSINT statt einer Innenraumüberwachung, sofern beide Methoden gleich geeignet sind.

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