Glossar · Recht & Beweis

Berechtigtes Interesse

Fachbegriff aus dem Bereich Recht & Beweis

Bekannt durch

DER SPIEGELWirtschaftsWocheSAT.1BB RadioMärkische AllgemeineSchweriner Volkszeitungwallstreet:online

Inhaltlich verantwortet von Marcello Doering, Inhaber & Chefermittler · Stand 2026-04-28

Definition

Das berechtigte Interesse ist der zentrale Rechtfertigungsgrund nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO und § 3 BDSG. Ohne nachweisbares berechtigtes Interesse ist eine verdeckte Ermittlung gegenüber einer Zielperson rechtswidrig — Folge: Beweisverwertungsverbot, Schadensersatzansprüche, im Einzelfall Strafbarkeit. Das Interesse muss konkret, gegenwärtig, durch tatsächliche Anhaltspunkte belegt und gegen die Persönlichkeitsrechte der Zielperson sorgfältig abgewogen sein.

Begriff: Berechtigtes Interesse

Praxisbeispiele

Wann „Berechtigtes Interesse“ in der Praxis vorkommt

  • Konkrete Verdachtsmomente eines Versicherungsbetrugs als Grundlage einer Observation des Anspruchstellers.
  • Nachweisbare Indizien für Geheimnisverrat als Rechtfertigung für die Auswertung dienstlicher E-Mail-Verkehre.

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