Glossar · Recht & Beweis
BDSG
Auch bekannt als: Bundesdatenschutzgesetz
- Dokumentation des konkreten Verdachts vor einer verdeckten Beobachtung eines Lagerleiters.
- Anhörung des Betriebsrats vor Einsatz technischer Überwachungsmaßnahmen am Arbeitsplatz.
DSGVO
Die DSGVO ist die europäische Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten. Sie regelt Zulässigkeit, Zweckbindung, Speicherdauer, Datensicherheit und Betroffenenrechte. Für Detektivermittlungen sind insbesondere Art. 6 (Rechtsgrundlage), Art. 13/14 (Informationspflichten — mit engen Ausnahmen für verdeckte Erhebung) und Art. 32 (technisch-organisatorische Maßnahmen) relevant. Verstöße können Bußgelder bis zu 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Konzernumsatzes auslösen.
Mitarbeiterüberwachung
Mitarbeiterüberwachung ist die zielgerichtete Beobachtung von Beschäftigten zur Aufklärung konkreter Pflichtverletzungen. Sie ist nach § 26 BDSG nur zulässig bei konkretem, durch Tatsachen belegtem Verdacht einer Straftat oder schwerwiegenden Pflichtverletzung, nach Prüfung milderer Mittel und unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit. Das Bundesarbeitsgericht hat die Voraussetzungen mehrfach präzisiert; eine pauschale, anlasslose Mitarbeiterüberwachung ist unzulässig und führt zum Beweisverwertungsverbot.