Glossar · Recht & Beweis

BDSG

Auch bekannt als: Bundesdatenschutzgesetz

Bekannt durch

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Inhaltlich verantwortet von Marcello Doering, Inhaber & Chefermittler · Stand 2026-04-28

Definition

Das BDSG ist die nationale Ergänzung zur DSGVO. Für die Detektivpraxis besonders relevant ist § 26 BDSG zur Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis: Eine verdeckte Mitarbeiterermittlung setzt einen konkreten, durch dokumentierte Tatsachen belegten Verdacht einer Straftat oder schweren Pflichtverletzung sowie die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme voraus. Hinzu kommen Sondervorschriften zur Videoüberwachung in nicht öffentlich zugänglichen Räumen.

Begriff: BDSG · Synonyme: Bundesdatenschutzgesetz

Praxisbeispiele

Wann „BDSG“ in der Praxis vorkommt

  • Dokumentation des konkreten Verdachts vor einer verdeckten Beobachtung eines Lagerleiters.
  • Anhörung des Betriebsrats vor Einsatz technischer Überwachungsmaßnahmen am Arbeitsplatz.

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