Schutz & Aufklärung
Was die Aufklärung von Stalking und Belästigung kostet
Wenn die Polizei nicht ausreichend ermittelt oder Sie für ein Schutzanordnungsverfahren Beweise brauchen — realistische Kosten für eine sachliche Aufklärung.
Fachlich eingeordnet
Autor und fachlich verantwortlich: Marcello Doering, Inhaber der Agentur Incognito. Die Ratgeberinhalte werden aus der Praxis vertraulicher Privat- und Wirtschaftsermittlungen abgeleitet und auf nachvollziehbare Kosten-, Ablauf- und Beweisfragen fokussiert.
Zuletzt fachlich geprüft:
Quellenrahmen
BGB / ZPO
Grundlage für zivilrechtliche Ansprüche, Beweisführung und Kostenerstattung.
BDSG / DSGVO
Rahmen für Verhältnismäßigkeit, berechtigtes Interesse und Datenverarbeitung.
BAG-Rechtsprechung
Relevant bei Arbeitgeberfällen, Pflichtverletzungen und erstattungsfähigen Detektivkosten.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Vor operativen Maßnahmen prüfen wir Anlass, Ziel, Verhältnismäßigkeit und Dokumentationsstandard fallbezogen.
Stalking
Stalking ist das wiederholte Nachstellen, Überwachen oder Belästigen einer Person nach § 238 StGB. Detektivische Aufgabe ist die Identifikation des Täters, die Sicherung gerichtsfester Beweise (Bilddokumentation, Routenprotokolle, technische Spurensicherung) und gegebenenfalls die Unterstützung der Polizei bei Tätergreifung. Ergänzt wird die Arbeit häufig durch eine TSCM-Untersuchung von Wohnung und Fahrzeug auf Wanzen sowie GPS-Tracker, da Stalker regelmäßig technische Überwachungsmittel einsetzen.
Ermittlungsbericht
Der Ermittlungsbericht ist der schriftliche Abschlussbericht eines Ermittlungsauftrags. Er fasst Auftragsdefinition, eingesetzte Methodik, Beobachtungen, gesicherte Beweismittel und die abschließende Bewertung der Erkenntnisse zusammen. Im Unterschied zum reinen Observationsbericht umfasst er auch Recherche, OSINT-Ergebnisse, Befragungen und ergänzende Quellen. Er bildet die Grundlage für die anschließende rechtliche, strategische oder personelle Entscheidung des Auftraggebers.
Kostenerstattung
Die Kostenerstattung umfasst die Erstattung notwendiger Ermittlungs- und Detektivkosten durch den Prozessgegner gemäß §§ 91 ff. ZPO oder im arbeitsgerichtlichen Verfahren bei nachgewiesener Pflichtverletzung. Voraussetzung sind detaillierte, nachvollziehbare Rechnungen, ein dokumentierter Anlass und eine angemessene Bemessung. Pauschalvereinbarungen ohne Leistungsnachweis sind im Erstattungsverfahren regelmäßig problematisch und werden von Gerichten gekürzt oder vollständig abgesetzt.