B2B · Kostenrahmen

Was die Aufklärung von Konkurrenz­ausspähung kostet

Wenn Know-how, Kunden­daten oder Marktstrategien zur Konkurrenz abfließen — realistische Kosten und welche Methodik zu UWG- und gerichtsfest verwertbaren Beweisen führt.

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Fachlich eingeordnet

Autor und fachlich verantwortlich: Marcello Doering, Inhaber der Agentur Incognito. Die Ratgeberinhalte werden aus der Praxis vertraulicher Privat- und Wirtschaftsermittlungen abgeleitet und auf nachvollziehbare Kosten-, Ablauf- und Beweisfragen fokussiert.

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Methodik

Vier typische Aufklärungs­ansätze

Die Kosten hängen entscheidend von der gewählten Methodik ab. Wir kombinieren Observation, digitale Forensik, Background-Checks und ggf. Lauschabwehr — und wählen den Weg mit dem geringsten Eingriff.

Background-Check Verdachts­personen / Wettbewerber: 800 – 2.500 €
Observation interner Mitarbeiter: 2 – 5 Tage, 2.000 – 6.000 €
Digitale Forensik (Datenabfluss, E-Mail-Forensik): ab 1.500 €
Lauschabwehr in sensiblen Räumen: ab 1.800 € pro Prüfung

Recht

UWG, GeschGehG und Erstattungs­fähigkeit

Konkurrenz­ausspähung berührt das UWG (§§ 17 ff. a. F., heute Geschäfts­geheimnis­gesetz / GeschGehG) sowie ggf. § 202a StGB (Ausspähen von Daten). Bei nachgewiesener Verletzung sind notwendige Detektivkosten im Zivilverfahren nach §§ 91 ff. ZPO erstattungs­fähig.

Wir arbeiten ausschließlich im Rahmen geltenden Rechts — kein Hacking, kein Lauschen, kein Pretexting.

Nächster Schritt

Verdacht auf Know-how-Abfluss vertraulich klären

Im 15-minütigen Erstgespräch ordnen wir den Verdacht ein, klären den Beweis­bedarf und nennen einen realistischen Kostenrahmen — schriftlich, vor Auftragsbeginn.

Quellenrahmen

BGB / ZPO

Grundlage für zivilrechtliche Ansprüche, Beweisführung und Kostenerstattung.

BDSG / DSGVO

Rahmen für Verhältnismäßigkeit, berechtigtes Interesse und Datenverarbeitung.

BAG-Rechtsprechung

Relevant bei Arbeitgeberfällen, Pflichtverletzungen und erstattungsfähigen Detektivkosten.

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Vor operativen Maßnahmen prüfen wir Anlass, Ziel, Verhältnismäßigkeit und Dokumentationsstandard fallbezogen.

Fragen & Antworten

Häufige Fragen

Glossar

Verwandte Fachbegriffe

Geschäftsgeheimnis

Ein Geschäftsgeheimnis nach § 2 GeschGehG ist eine Information, die nicht allgemein bekannt, von wirtschaftlichem Wert und durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen geschützt ist. Geschützt sind u. a. Kundenlisten, Rezepturen, Quellcode, Preiskalkulationen. Verletzungen lösen Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche (§§ 6–10 GeschGehG) sowie strafrechtliche Folgen (§ 23 GeschGehG) aus. Schutz besteht nur bei dokumentierten technisch-organisatorischen Schutzmaßnahmen.

Kostenerstattung

Die Kostenerstattung umfasst die Erstattung notwendiger Ermittlungs- und Detektivkosten durch den Prozessgegner gemäß §§ 91 ff. ZPO oder im arbeitsgerichtlichen Verfahren bei nachgewiesener Pflichtverletzung. Voraussetzung sind detaillierte, nachvollziehbare Rechnungen, ein dokumentierter Anlass und eine angemessene Bemessung. Pauschalvereinbarungen ohne Leistungsnachweis sind im Erstattungsverfahren regelmäßig problematisch und werden von Gerichten gekürzt oder vollständig abgesetzt.

Ermittlungsbericht

Der Ermittlungsbericht ist der schriftliche Abschlussbericht eines Ermittlungsauftrags. Er fasst Auftragsdefinition, eingesetzte Methodik, Beobachtungen, gesicherte Beweismittel und die abschließende Bewertung der Erkenntnisse zusammen. Im Unterschied zum reinen Observationsbericht umfasst er auch Recherche, OSINT-Ergebnisse, Befragungen und ergänzende Quellen. Er bildet die Grundlage für die anschließende rechtliche, strategische oder personelle Entscheidung des Auftraggebers.

Weitere Ratgeber

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