Erstkontakt
Das Erstgespräch — Ihre Lage in 15 Minuten
Das Erstgespräch ist die wichtigste Etappe vor jedem Auftrag. Es ist kostenfrei, unverbindlich und dient der ehrlichen Einschätzung — auch der Frage, ob eine Detektei der richtige Weg ist.
Fachlich eingeordnet
Autor und fachlich verantwortlich: Marcello Doering, Inhaber der Agentur Incognito. Die Ratgeberinhalte werden aus der Praxis vertraulicher Privat- und Wirtschaftsermittlungen abgeleitet und auf nachvollziehbare Kosten-, Ablauf- und Beweisfragen fokussiert.
Zuletzt fachlich geprüft:
Quellenrahmen
BGB / ZPO
Grundlage für zivilrechtliche Ansprüche, Beweisführung und Kostenerstattung.
BDSG / DSGVO
Rahmen für Verhältnismäßigkeit, berechtigtes Interesse und Datenverarbeitung.
BAG-Rechtsprechung
Relevant bei Arbeitgeberfällen, Pflichtverletzungen und erstattungsfähigen Detektivkosten.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Vor operativen Maßnahmen prüfen wir Anlass, Ziel, Verhältnismäßigkeit und Dokumentationsstandard fallbezogen.
Schweigepflicht
Die Schweigepflicht ist die vertragliche und berufsethische Verpflichtung des Detektivs zur absoluten Vertraulichkeit über Auftrag, Auftraggeber, Zielperson und Erkenntnisse — auch über das Mandatsende hinaus. Sie schützt die Geschäftsbeziehung, verhindert Reputationsschäden und ist Voraussetzung für die Akzeptanz der Branche bei Kanzleien, Versicherungen und Konzernen. Verstöße führen zu Schadensersatzansprüchen, Vertragsstrafe und im Einzelfall zu strafrechtlicher Verfolgung wegen Geheimnisverrats.
NDA
Das NDA ist die schriftliche Geheimhaltungsvereinbarung zwischen Auftraggeber und Detektei. Es regelt Inhalt der Geheimhaltung, Dauer (häufig unbefristet), Vertragsstrafe bei Verstoß und Rückgabe- bzw. Löschpflichten nach Mandatsende. Bei sensiblen Wirtschaftsmandaten ist das NDA Standard und wird vor jeder inhaltlichen Mandatsbesprechung unterzeichnet. Es ergänzt — und überlagert — die ohnehin bestehende berufliche Schweigepflicht durch eine zivilrechtlich klagbare Vertragsstrafe.
Berechtigtes Interesse
Das berechtigte Interesse ist der zentrale Rechtfertigungsgrund nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO und § 3 BDSG. Ohne nachweisbares berechtigtes Interesse ist eine verdeckte Ermittlung gegenüber einer Zielperson rechtswidrig — Folge: Beweisverwertungsverbot, Schadensersatzansprüche, im Einzelfall Strafbarkeit. Das Interesse muss konkret, gegenwärtig, durch tatsächliche Anhaltspunkte belegt und gegen die Persönlichkeitsrechte der Zielperson sorgfältig abgewogen sein.