Glossar · Recht & Beweis

Kostenerstattung

Fachbegriff aus dem Bereich Recht & Beweis

Bekannt durch

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Inhaltlich verantwortet von Marcello Doering, Inhaber & Chefermittler · Stand 2026-04-28

Definition

Die Kostenerstattung umfasst die Erstattung notwendiger Ermittlungs- und Detektivkosten durch den Prozessgegner gemäß §§ 91 ff. ZPO oder im arbeitsgerichtlichen Verfahren bei nachgewiesener Pflichtverletzung. Voraussetzung sind detaillierte, nachvollziehbare Rechnungen, ein dokumentierter Anlass und eine angemessene Bemessung. Pauschalvereinbarungen ohne Leistungsnachweis sind im Erstattungsverfahren regelmäßig problematisch und werden von Gerichten gekürzt oder vollständig abgesetzt.

Begriff: Kostenerstattung

Praxisbeispiele

Wann „Kostenerstattung“ in der Praxis vorkommt

  • Geltendmachung der Detektivrechnung im Kostenfestsetzungsverfahren nach erfolgreichem Schadensersatzprozess.
  • Anrechnung der Ermittlungskosten als Mitverursachungsbeitrag in einem unterhaltsrechtlichen Auskunftsverfahren.

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