Glossar · Recht & Beweis

Detektivkosten

Fachbegriff aus dem Bereich Recht & Beweis

Bekannt durch

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Inhaltlich verantwortet von Marcello Doering, Inhaber & Chefermittler · Stand 2026-04-28

Definition

Im Zivilprozess kann die unterlegene Partei zur Erstattung notwendiger Detektivkosten verurteilt werden. Voraussetzung sind ein konkreter Verdacht zum Zeitpunkt der Beauftragung, die Erforderlichkeit der Maßnahme und ihre Verhältnismäßigkeit. Anerkannt sind insbesondere Stundensätze, Fahrt- und Übernachtungskosten und Berichtswesen. Im Arbeitsrecht hat das BAG (Az. 8 AZR 1007/13) klargestellt: Bei nachgewiesener Pflichtverletzung schuldet der Arbeitnehmer die Erstattung der Ermittlungskosten.

Begriff: Detektivkosten

Praxisbeispiele

Wann „Detektivkosten“ in der Praxis vorkommt

  • Erstattung der Observationskosten durch den unterlegenen Arbeitnehmer nach erfolgreicher Kündigungsschutzklage des Arbeitgebers.
  • Festsetzung der Detektivkosten als notwendige Prozessführungskosten im Unterhaltsverfahren.

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