B2B · Kostenrahmen

Was es kostet, eine Krankschreibung prüfen zu lassen

Wenn der Verdacht auf vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit besteht: realistische Kosten, typische Einsatzdauer und wann der Mitarbeiter erstattungspflichtig wird.

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Autor und fachlich verantwortlich: Marcello Doering, Inhaber der Agentur Incognito. Die Ratgeberinhalte werden aus der Praxis vertraulicher Privat- und Wirtschaftsermittlungen abgeleitet und auf nachvollziehbare Kosten-, Ablauf- und Beweisfragen fokussiert.

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Stundensatz & Einsatzdauer

Typischer Aufwand: 2 – 5 Einsatztage à 6 – 10 Stunden

Bei Krankschreibungs­missbrauch arbeiten wir mit Stundensätzen von 89 – 119 € netto pro Ermittler. Die Einsatzdauer hängt vom Schichtmuster und der Tagesroutine des Mitarbeiters ab — typisch sind 2 – 5 Einsatztage über einen Zeitraum von 1 – 2 Wochen.

Konkrete Hinweise (Nebentätigkeit, Reiseaktivität, sportliche Aktivität trotz Krankmeldung) verkürzen die Einsatzdauer erheblich.

Klarer Verdacht (Hinweis auf konkrete Tätigkeit): 2 Einsatztage typisch
Diffuser Verdacht (Häufung kurzer Krankmeldungen): 3 – 5 Einsatztage
Mehrwöchige Krankmeldung mit Auslands­aufenthalt: 1 – 2 Einsatztage gezielt

Beispielrechnung

Realistisches Kostenbild für Arbeitgeber

Standardfall: 2 Einsatztage à 8 Stunden bei 99 €/h = 1.584 € + 250 km à 0,80 € = 200 €. Gesamt ca. 1.800 € netto. Bei bestätigtem Verdacht erstattungs­fähig.

Komplexer Fall (Schichtmodell, mehrere Wochen): 4 Einsatztage à 8h, 109 €/h = 3.488 € + Fahrtkosten. Gesamt ca. 3.800 – 4.200 € netto.

Erstattung

Wann der Mitarbeiter die Kosten trägt

Wird der Verdacht bestätigt, sind die Detektivkosten als Schadensersatz vom Mitarbeiter erstattungs­fähig — das BAG (8 AZR 1026/12) hat das ausdrücklich bestätigt. Voraussetzung: konkreter Verdacht vor Auftrags­erteilung, Verhältnismäßigkeit und gerichtsfeste Dokumentation.

Nächster Schritt

Verdachtsfall vertraulich besprechen

In einem 15-minütigen Erstgespräch ordnen wir den Fall ein und prüfen die rechtliche Tragfähigkeit — bevor Kosten entstehen.

Quellenrahmen

BGB / ZPO

Grundlage für zivilrechtliche Ansprüche, Beweisführung und Kostenerstattung.

BDSG / DSGVO

Rahmen für Verhältnismäßigkeit, berechtigtes Interesse und Datenverarbeitung.

BAG-Rechtsprechung

Relevant bei Arbeitgeberfällen, Pflichtverletzungen und erstattungsfähigen Detektivkosten.

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Vor operativen Maßnahmen prüfen wir Anlass, Ziel, Verhältnismäßigkeit und Dokumentationsstandard fallbezogen.

Fragen & Antworten

Häufige Fragen

Glossar

Verwandte Fachbegriffe

Lohnfortzahlungsbetrug

Der Lohnfortzahlungsbetrug ist die Vortäuschung von Arbeitsunfähigkeit zur Erschleichung von Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Häufige Konstellation: Krankschreibung wegen vermeintlicher Erkrankung bei gleichzeitiger Nebentätigkeit, Reise oder Bauleistung am Eigenheim. Er ist einer der häufigsten Anlässe arbeitsrechtlich belastbarer Detektivobservationen und führt bei Nachweis regelmäßig zur fristlosen Kündigung sowie zur Kostenerstattungspflicht des Arbeitnehmers nach der BAG-Rechtsprechung.

Kostenerstattung

Die Kostenerstattung umfasst die Erstattung notwendiger Ermittlungs- und Detektivkosten durch den Prozessgegner gemäß §§ 91 ff. ZPO oder im arbeitsgerichtlichen Verfahren bei nachgewiesener Pflichtverletzung. Voraussetzung sind detaillierte, nachvollziehbare Rechnungen, ein dokumentierter Anlass und eine angemessene Bemessung. Pauschalvereinbarungen ohne Leistungsnachweis sind im Erstattungsverfahren regelmäßig problematisch und werden von Gerichten gekürzt oder vollständig abgesetzt.

Verhältnismäßigkeit

Verhältnismäßigkeit ist der Grundsatz, nach dem Eingriffe in Persönlichkeitsrechte geeignet, erforderlich und angemessen sein müssen. Er ist Maßstab für Auswahl und Intensität jeder ermittlerischen Maßnahme: Eine Observation ist nur zulässig, wenn mildere Mittel — Recherche, Befragung, OSINT — nicht ausreichen. Verstöße gegen die Verhältnismäßigkeit führen typischerweise zum Beweisverwertungsverbot und können den Auftraggeber haftbar machen.

Ermittlungsbericht

Der Ermittlungsbericht ist der schriftliche Abschlussbericht eines Ermittlungsauftrags. Er fasst Auftragsdefinition, eingesetzte Methodik, Beobachtungen, gesicherte Beweismittel und die abschließende Bewertung der Erkenntnisse zusammen. Im Unterschied zum reinen Observationsbericht umfasst er auch Recherche, OSINT-Ergebnisse, Befragungen und ergänzende Quellen. Er bildet die Grundlage für die anschließende rechtliche, strategische oder personelle Entscheidung des Auftraggebers.

Weitere Ratgeber

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