Stalking gerichtsfest dokumentieren — und Täter identifizieren
Professionelle Dokumentation, Musteranalyse und Beweissicherung bei Stalking und systematischer Belästigung. Wir erstellen strukturierte Fallakten, die als Grundlage für Polizei, Anwälte und Gerichte dienen — einschließlich Identifikation unbekannter Täter. Stalking ist seit 2007 nach § 238 StGB strafbar; seit 2021 reicht der Versuch.
Wann sinnvoll, typische Fälle & Ergebnis+
Wann sinnvoll
- Sie werden wiederholt verfolgt, beobachtet oder kontaktiert — Polizei sieht ohne Beweise keinen Handlungsbedarf.
- Digitale Belästigung (Cyberstalking) eskaliert über mehrere Plattformen hinweg.
- Sie kennen den Täter nicht oder können ihn nicht sicher identifizieren.
- Ein Gewaltschutzantrag oder eine Strafanzeige steht an und braucht eine belastbare Dokumentation.
Typische Fälle
- Ex-Partner verfolgt und überwacht trotz Kontaktverbot — Verstöße müssen dokumentiert werden.
- Unbekannte Person hinterlässt Nachrichten, Geschenke oder Drohungen.
- Systematische Online-Belästigung über verschiedene Plattformen und Fake-Accounts.
- Verdacht auf GPS-Tracking oder heimliche Überwachung des Fahrzeugs (kombiniert mit Tracker-Detektion).
Ergebnis
Strukturierte Fallakte mit dokumentierten Vorfällen, Zeitachse und gesicherten Beweismitteln — direkt nutzbar für Gewaltschutzanträge, Strafanzeigen und zivilrechtliche Maßnahmen. Bei unbekanntem Täter: Identifikation und damit Handlungsfähigkeit.
Rechtlicher Rahmen: Stalking ist nach § 238 StGB (Nachstellung) strafbar. Seit der Verschärfung 2021 genügt bereits der Versuch für eine Strafverfolgung. Professionelle Dokumentation erhöht die Erfolgsaussichten bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht erheblich — viele Strafanzeigen scheitern an unzureichender Beweislage.