B2B · Kostenrahmen

Was die Aufklärung von Mitarbeiterdiebstahl kostet

Schwund im Lager, Kasse oder Werkstatt: realistische Kosten für eine arbeitsrechtlich tragfähige Aufklärung — und wann der Mitarbeiter zahlt.

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Fachlich eingeordnet

Autor und fachlich verantwortlich: Marcello Doering, Inhaber der Agentur Incognito. Die Ratgeberinhalte werden aus der Praxis vertraulicher Privat- und Wirtschaftsermittlungen abgeleitet und auf nachvollziehbare Kosten-, Ablauf- und Beweisfragen fokussiert.

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Methodik bestimmt den Preis

Vier Aufklärungs­wege, vier Kostenstufen

Die Aufklärungs­kosten hängen entscheidend vom passenden Vorgehen ab. Wir wählen die Methode, die mit dem geringsten Eingriff zum gerichtsfesten Ergebnis führt:

Testkauf / Testszenario: ab 600 € pro Szenario, schnell und gezielt
Stand-Observation am Verdachts­ort: 1 – 3 Tage, 1.000 – 3.000 € netto
Mehrermittler-Observation (Logistik/Lager): 3 – 5 Tage, 3.500 – 7.000 € netto
Kombinierte Maßnahme inkl. digitaler Forensik: ab 5.000 €, individuell

Stundensatz

89 – 129 €/h für reguläre Wirtschafts­ermittlung

Reguläre Wirtschafts­ermittlung läuft mit 89 – 129 € netto pro Ermittler und Stunde. Nacht­einsätze (Lager, Logistik) bei 119 – 149 €/h. Forensische Auswertung von Datenträgern wird stunden- oder pauschalbasiert kalkuliert.

Erstattung

Mitarbeiter trägt die Kosten — wenn der Verdacht stimmt

Bei bestätigtem Diebstahl sind die Detektivkosten als Schadensersatz vom Mitarbeiter erstattungs­fähig — § 280 BGB iVm. BAG-Rspr. Wir liefern den Bericht in einer Form, die Anwalt und Gericht direkt nutzen können (Chain of Custody, Zeitstempel, Foto-/Videodoku).

Nächster Schritt

Verdachtsfall strukturiert besprechen

In einem 15-minütigen Erstgespräch klären wir, ob Observation, Testkauf oder digitale Forensik zielführender sind — und nennen den Kostenrahmen.

Quellenrahmen

BGB / ZPO

Grundlage für zivilrechtliche Ansprüche, Beweisführung und Kostenerstattung.

BDSG / DSGVO

Rahmen für Verhältnismäßigkeit, berechtigtes Interesse und Datenverarbeitung.

BAG-Rechtsprechung

Relevant bei Arbeitgeberfällen, Pflichtverletzungen und erstattungsfähigen Detektivkosten.

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Vor operativen Maßnahmen prüfen wir Anlass, Ziel, Verhältnismäßigkeit und Dokumentationsstandard fallbezogen.

Fragen & Antworten

Häufige Fragen

Glossar

Verwandte Fachbegriffe

Mitarbeiterdiebstahl

Mitarbeiterdiebstahl ist die Entwendung von Waren, Bargeld, Werkzeug oder Daten durch eigene Beschäftigte. Er ist eine der häufigsten Schadenskategorien im Einzelhandel, in Lagerlogistik und Produktion. Die Aufklärung erfordert die Kombination aus Prozess- und Inventuranalyse, technischer Sicherung (Zugriffskontrolle, Videoüberwachung im rechtlichen Rahmen), verdeckter Beobachtung und gegebenenfalls Einsatz eines verdeckten Ermittlers. Bei Nachweis sind fristlose Kündigung, Strafanzeige und Schadensersatz die Regel.

Kostenerstattung

Die Kostenerstattung umfasst die Erstattung notwendiger Ermittlungs- und Detektivkosten durch den Prozessgegner gemäß §§ 91 ff. ZPO oder im arbeitsgerichtlichen Verfahren bei nachgewiesener Pflichtverletzung. Voraussetzung sind detaillierte, nachvollziehbare Rechnungen, ein dokumentierter Anlass und eine angemessene Bemessung. Pauschalvereinbarungen ohne Leistungsnachweis sind im Erstattungsverfahren regelmäßig problematisch und werden von Gerichten gekürzt oder vollständig abgesetzt.

Ermittlungsbericht

Der Ermittlungsbericht ist der schriftliche Abschlussbericht eines Ermittlungsauftrags. Er fasst Auftragsdefinition, eingesetzte Methodik, Beobachtungen, gesicherte Beweismittel und die abschließende Bewertung der Erkenntnisse zusammen. Im Unterschied zum reinen Observationsbericht umfasst er auch Recherche, OSINT-Ergebnisse, Befragungen und ergänzende Quellen. Er bildet die Grundlage für die anschließende rechtliche, strategische oder personelle Entscheidung des Auftraggebers.

Verhältnismäßigkeit

Verhältnismäßigkeit ist der Grundsatz, nach dem Eingriffe in Persönlichkeitsrechte geeignet, erforderlich und angemessen sein müssen. Er ist Maßstab für Auswahl und Intensität jeder ermittlerischen Maßnahme: Eine Observation ist nur zulässig, wenn mildere Mittel — Recherche, Befragung, OSINT — nicht ausreichen. Verstöße gegen die Verhältnismäßigkeit führen typischerweise zum Beweisverwertungsverbot und können den Auftraggeber haftbar machen.

Weitere Ratgeber

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