Privatfall · Kostenrahmen

Was ein Privatdetektiv im Privatfall kostet

Untreue-Verdacht, Sorge- und Umgangsfragen oder eine unbekannte Adresse: Der Aufwand hängt vom konkreten Suchziel und den vorhandenen Hinweisen ab. Stundensatz, Ermittlerzahl und Nebenkosten ergeben zusammen den Kostenrahmen.

Vertraulich · Erstbewertung kostenfrei · Honorar erst nach Ihrer Zustimmung

Autor des Ratgebers

Autor: Marcello Doering, Inhaber der Agentur Incognito. Die Ratgeberinhalte werden aus der Praxis vertraulicher Privat- und Wirtschaftsermittlungen abgeleitet und auf nachvollziehbare Kosten-, Ablauf- und Beweisfragen fokussiert.

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Stundensatz

79–129 € netto je Ermittlerstunde

Für die Privatdetektei weist unsere Preisübersicht ein Band von 79 bis 129 € netto pro eingesetztem Ermittler und Stunde aus. Der konkrete Satz und die beauftragten Leistungen werden für den jeweiligen Auftrag vereinbart.

Für die Gesamtsumme zählt die Arbeitszeit aller eingesetzten Ermittler. Sind mehrere Personen gleichzeitig tätig, entstehen entsprechend mehrere Ermittlerstunden. Deshalb sollten Einsatzdauer und Teamgröße gemeinsam betrachtet werden.

Falltypen

Welche Fragen den Aufwand im Privatfall bestimmen

Bei einem Untreue-Verdacht geht es etwa darum, welche konkreten Hinweise vorliegen und zu welchen Zeiten eine Beobachtung Erkenntnisse liefern könnte. Bei Sorge- und Umgangsfragen muss zunächst feststehen, welcher Sachverhalt geklärt werden soll. Eine Personensuche hängt dagegen besonders von der Qualität und Aktualität der vorhandenen Daten ab.

Untreue: bekannte Termine, Orte und Bewegungsabläufe helfen, den möglichen Einsatz einzugrenzen.
Sorge- und Umgangsfragen: konkrete Ereignisse und eine klar formulierte Fragestellung bestimmen die benötigte Dokumentation.
Personensuche: letzte bekannte Adresse, Kontaktinformationen und nachvollziehbare Anknüpfungspunkte beeinflussen den Rechercheaufwand.

Rechenweg

Ermittlerstunden und Nebenkosten getrennt rechnen

Ein ausdrücklich hypothetisches Beispiel: Ein Ermittler arbeitet an zwei Terminen jeweils vier Stunden. Das sind acht Ermittlerstunden. Mit dem genannten Preisband ergibt das 632–1032 € netto für diese Arbeitszeit. Fahrtkosten und weitere vereinbarte Positionen kommen gegebenenfalls hinzu.

Das Beispiel zeigt die Rechnung, keine typische Falldauer oder Erfolgsaussicht. Wie viele Termine tatsächlich sinnvoll sind, hängt vom Auftrag ab. Eine feste Gesamtsumme lässt sich aus dem Stundensatz allein nicht ableiten.

Nebenkosten

Fahrten und Leistungsumfang vorab klären

Das veröffentlichte Fahrtkostenband beträgt 0,50 – 0,99 € / km. Je nach Einsatz können außerdem Übernachtungen oder projektbezogene Sachkosten relevant werden.

Vor der Beauftragung sollte feststehen, welche Recherche-, Einsatz- und Dokumentationsleistungen das Angebot umfasst, welche Zusatzpositionen möglich sind und wie Änderungen des Umfangs abgestimmt werden. Eine Inklusivleistung oder Pauschale muss sich aus dem konkreten Angebot ergeben.

Kostenrisiko

Erstattung und steuerliche Behandlung gesondert prüfen

Ob Detektivkosten von einer anderen Person verlangt oder steuerlich berücksichtigt werden können, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Planen Sie eine Erstattung nicht als sicheren Teil Ihrer Finanzierung ein. Klären Sie mögliche Ansprüche und die benötigten Nachweise vorab mit Ihrer anwaltlichen oder steuerlichen Beratung.

Nächster Schritt

Kostenrahmen für Ihren Privatfall besprechen

Kostenfreies 15-Minuten-Erstgespräch: Schildern Sie die Ausgangslage, die vorhandenen Hinweise und Ihr Ziel. So lässt sich besprechen, welche Ermittlungen in Betracht kommen und welcher Aufwand dafür einzuplanen ist.

Quellenrahmen

BGB / ZPO

Grundlage für zivilrechtliche Ansprüche, Beweisführung und Kostenerstattung.

BDSG / DSGVO

Rahmen für Verhältnismäßigkeit, berechtigtes Interesse und Datenverarbeitung.

BAG-Rechtsprechung

Relevant bei Arbeitgeberfällen, Pflichtverletzungen und erstattungsfähigen Detektivkosten.

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Vor operativen Maßnahmen prüfen wir Anlass, Ziel, Verhältnismäßigkeit und Dokumentationsstandard fallbezogen.

Fragen & Antworten

Häufige Fragen

Glossar

Verwandte Fachbegriffe

Detektivkosten

Detektivkosten sind die vereinbarten Aufwendungen für Ermittlungsleistungen und Nebenkosten. Eine Erstattung durch Dritte muss gesondert geprüft werden: Im Zivilprozess können notwendige, prozessbezogene Kosten nach § 91 ZPO berücksichtigt werden. Bei Mitarbeiterfällen kommt ein Schadensersatzanspruch nach § 280 BGB in Betracht, wenn die Voraussetzungen der BAG-Rechtsprechung erfüllt sind, insbesondere konkreter Tatverdacht sowie notwendige und angemessene Ermittlungen (BAG, 26.09.2013 – 8 AZR 1026/12). Ein bestätigter Verdacht oder ein erfolgreicher Prozess garantiert keine vollständige Kostenerstattung.

Verhältnismäßigkeit

Verhältnismäßigkeit ist der Grundsatz, nach dem Eingriffe in Persönlichkeitsrechte geeignet, erforderlich und angemessen sein müssen. Er ist Maßstab für Auswahl und Intensität jeder ermittlerischen Maßnahme: Eine Observation ist nur zulässig, wenn mildere Mittel – Recherche, Befragung, OSINT – nicht ausreichen. Verstöße gegen die Verhältnismäßigkeit führen typischerweise zum Beweisverwertungsverbot und können den Auftraggeber haftbar machen.

Kostenerstattung

Kostenerstattung bedeutet, dass eine andere Person rechtlich zum Ersatz bestimmter Aufwendungen verpflichtet ist. Bei Detektivkosten sind prozessuale Erstattung nach § 91 ZPO und ein möglicher materieller Schadensersatzanspruch, etwa nach § 280 BGB, zu unterscheiden. Eine nachvollziehbare Rechnung allein begründet noch keinen Anspruch. Erforderlichkeit, Umfang und Höhe der Kosten sowie die jeweilige Anspruchsgrundlage müssen belegt werden; im Arbeitsprozess gelten außerdem besondere Kostenregeln. Ob eine Erstattung möglich ist, wird im Einzelfall geprüft.

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