Mandanten & Kanzleien
Detektei und Anwalt — sinnvolle Zusammenarbeit
In rechtlichen Verfahren sind Detektei und Anwalt komplementär. Wir liefern Beweissubstrat — die Kanzlei führt den Fall. So funktioniert die Schnittstelle.
Fachlich eingeordnet
Autor und fachlich verantwortlich: Marcello Doering, Inhaber der Agentur Incognito. Die Ratgeberinhalte werden aus der Praxis vertraulicher Privat- und Wirtschaftsermittlungen abgeleitet und auf nachvollziehbare Kosten-, Ablauf- und Beweisfragen fokussiert.
Zuletzt fachlich geprüft:
Quellenrahmen
BGB / ZPO
Grundlage für zivilrechtliche Ansprüche, Beweisführung und Kostenerstattung.
BDSG / DSGVO
Rahmen für Verhältnismäßigkeit, berechtigtes Interesse und Datenverarbeitung.
BAG-Rechtsprechung
Relevant bei Arbeitgeberfällen, Pflichtverletzungen und erstattungsfähigen Detektivkosten.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Vor operativen Maßnahmen prüfen wir Anlass, Ziel, Verhältnismäßigkeit und Dokumentationsstandard fallbezogen.
Schweigepflicht
Die Schweigepflicht ist die vertragliche und berufsethische Verpflichtung des Detektivs zur absoluten Vertraulichkeit über Auftrag, Auftraggeber, Zielperson und Erkenntnisse — auch über das Mandatsende hinaus. Sie schützt die Geschäftsbeziehung, verhindert Reputationsschäden und ist Voraussetzung für die Akzeptanz der Branche bei Kanzleien, Versicherungen und Konzernen. Verstöße führen zu Schadensersatzansprüchen, Vertragsstrafe und im Einzelfall zu strafrechtlicher Verfolgung wegen Geheimnisverrats.
Ermittlungsbericht
Der Ermittlungsbericht ist der schriftliche Abschlussbericht eines Ermittlungsauftrags. Er fasst Auftragsdefinition, eingesetzte Methodik, Beobachtungen, gesicherte Beweismittel und die abschließende Bewertung der Erkenntnisse zusammen. Im Unterschied zum reinen Observationsbericht umfasst er auch Recherche, OSINT-Ergebnisse, Befragungen und ergänzende Quellen. Er bildet die Grundlage für die anschließende rechtliche, strategische oder personelle Entscheidung des Auftraggebers.
Kostenerstattung
Die Kostenerstattung umfasst die Erstattung notwendiger Ermittlungs- und Detektivkosten durch den Prozessgegner gemäß §§ 91 ff. ZPO oder im arbeitsgerichtlichen Verfahren bei nachgewiesener Pflichtverletzung. Voraussetzung sind detaillierte, nachvollziehbare Rechnungen, ein dokumentierter Anlass und eine angemessene Bemessung. Pauschalvereinbarungen ohne Leistungsnachweis sind im Erstattungsverfahren regelmäßig problematisch und werden von Gerichten gekürzt oder vollständig abgesetzt.