Unternehmen · Kostenrahmen
Was eine Wirtschaftsdetektei kostet
Krankschreibungsmissbrauch, Mitarbeiterdiebstahl und Wettbewerbsverstöße erfordern unterschiedliche Ermittlungen. Eine belastbare Kalkulation beginnt mit der Fragestellung, dem vorhandenen Material und dem begrenzten Untersuchungsauftrag.
Autor des Ratgebers
Autor: Marcello Doering, Inhaber der Agentur Incognito. Die Ratgeberinhalte werden aus der Praxis vertraulicher Privat- und Wirtschaftsermittlungen abgeleitet und auf nachvollziehbare Kosten-, Ablauf- und Beweisfragen fokussiert.
Quellenrahmen
BGB / ZPO
Grundlage für zivilrechtliche Ansprüche, Beweisführung und Kostenerstattung.
BDSG / DSGVO
Rahmen für Verhältnismäßigkeit, berechtigtes Interesse und Datenverarbeitung.
BAG-Rechtsprechung
Relevant bei Arbeitgeberfällen, Pflichtverletzungen und erstattungsfähigen Detektivkosten.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Vor operativen Maßnahmen prüfen wir Anlass, Ziel, Verhältnismäßigkeit und Dokumentationsstandard fallbezogen.
Detektivkosten
Detektivkosten sind die vereinbarten Aufwendungen für Ermittlungsleistungen und Nebenkosten. Eine Erstattung durch Dritte muss gesondert geprüft werden: Im Zivilprozess können notwendige, prozessbezogene Kosten nach § 91 ZPO berücksichtigt werden. Bei Mitarbeiterfällen kommt ein Schadensersatzanspruch nach § 280 BGB in Betracht, wenn die Voraussetzungen der BAG-Rechtsprechung erfüllt sind, insbesondere konkreter Tatverdacht sowie notwendige und angemessene Ermittlungen (BAG, 26.09.2013 – 8 AZR 1026/12). Ein bestätigter Verdacht oder ein erfolgreicher Prozess garantiert keine vollständige Kostenerstattung.
Kostenerstattung
Kostenerstattung bedeutet, dass eine andere Person rechtlich zum Ersatz bestimmter Aufwendungen verpflichtet ist. Bei Detektivkosten sind prozessuale Erstattung nach § 91 ZPO und ein möglicher materieller Schadensersatzanspruch, etwa nach § 280 BGB, zu unterscheiden. Eine nachvollziehbare Rechnung allein begründet noch keinen Anspruch. Erforderlichkeit, Umfang und Höhe der Kosten sowie die jeweilige Anspruchsgrundlage müssen belegt werden; im Arbeitsprozess gelten außerdem besondere Kostenregeln. Ob eine Erstattung möglich ist, wird im Einzelfall geprüft.
Verhältnismäßigkeit
Verhältnismäßigkeit ist der Grundsatz, nach dem Eingriffe in Persönlichkeitsrechte geeignet, erforderlich und angemessen sein müssen. Er ist Maßstab für Auswahl und Intensität jeder ermittlerischen Maßnahme: Eine Observation ist nur zulässig, wenn mildere Mittel – Recherche, Befragung, OSINT – nicht ausreichen. Verstöße gegen die Verhältnismäßigkeit führen typischerweise zum Beweisverwertungsverbot und können den Auftraggeber haftbar machen.