Unternehmen · Kostenrahmen

Was eine Wirtschaftsdetektei kostet

Krankschreibungsmissbrauch, Mitarbeiterdiebstahl und Wettbewerbsverstöße erfordern unterschiedliche Ermittlungen. Eine belastbare Kalkulation beginnt mit der Fragestellung, dem vorhandenen Material und dem begrenzten Untersuchungsauftrag.

Vertraulich · Erstbewertung kostenfrei · Honorar erst nach Ihrer Zustimmung

Autor des Ratgebers

Autor: Marcello Doering, Inhaber der Agentur Incognito. Die Ratgeberinhalte werden aus der Praxis vertraulicher Privat- und Wirtschaftsermittlungen abgeleitet und auf nachvollziehbare Kosten-, Ablauf- und Beweisfragen fokussiert.

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Stundensatz

99–149 € netto je Ermittlerstunde

Unsere Preisübersicht nennt für die Wirtschaftsdetektei 99–149 € netto pro eingesetztem Ermittler und Stunde. Maßnahme, Teamgröße und Arbeitszeit bestimmen den Ermittlungsaufwand; hinzu kommen gegebenenfalls vereinbarte Nebenkosten.

Spezialleistungen wie digitale Forensik oder Lauschabwehr müssen mit ihrem eigenen Leistungsumfang kalkuliert werden. Der Stundensatz einer Observation ist kein Pauschalpreis für jede Untersuchung im Unternehmen.

Untersuchungsumfang

Was bei den einzelnen Verdachtsfällen zu kalkulieren ist

Eine klar abgegrenzte Frage hilft, den Aufwand zu planen. Bei Mitarbeiterfällen können Einsatzzeiten, betroffene Standorte, verfügbare Unterlagen und die Zahl möglicher Beteiligter entscheidend sein. Der Umfang sollte sich auf die für den konkreten Sachverhalt erforderlichen Maßnahmen beziehen.

Krankschreibungsmissbrauch: konkrete Anhaltspunkte und relevante Zeitfenster bestimmen den möglichen Beobachtungsumfang.
Mitarbeiterdiebstahl: Warenbewegungen, Schichten und bereits vorhandene Hinweise beeinflussen die Auswahl der Untersuchungsmethoden.
Wettbewerbsverstöße: bekannte Kontakte, Termine und Unterlagen helfen, Recherche und Beobachtung einzugrenzen.

Rechenweg

Teamgröße ist Teil der Kostenrechnung

Hypothetisches Rechenbeispiel: Zwei Ermittler arbeiten jeweils vier Stunden. Das ergibt acht Ermittlerstunden und beim genannten Preisband 792–1192 € netto, zuzüglich gegebenenfalls vereinbarter Nebenkosten.

Diese Annahme beschreibt weder einen typischen Fall noch einen Mindestauftrag. Für den tatsächlichen Kostenrahmen müssen die vorgesehenen Maßnahmen, Arbeitsstunden und Zusatzpositionen einzeln betrachtet werden. Weitere Einsätze oder eine Ausweitung der Untersuchung verändern die Kalkulation.

Auftragsklärung

Unterlagen, Nebenkosten und Dokumentation abstimmen

Fahrten sind mit dem veröffentlichten Band von 0,50 – 0,99 € / km ein eigener Kalkulationspunkt. Übernachtungen, Sachkosten oder Spezialtechnik können abhängig vom Auftrag hinzukommen.

Halten Sie fest, welche Unterlagen ausgewertet werden sollen, welche Einsätze vorgesehen sind und welche Dokumentation das Angebot umfasst. Zuständigkeiten und notwendige rechtliche Prüfungen, etwa zum Datenschutz oder zur Mitbestimmung, sollten vor Beginn mit der zuständigen Rechtsberatung geklärt sein.

Kostenerstattung

Ein bestätigter Verdacht garantiert keine Erstattung

Bei Mitarbeiterfällen kann ein Schadensersatzanspruch wegen notwendiger Detektivkosten in Betracht kommen. Das BAG prüft unter anderem den konkreten Anlass, die Erforderlichkeit der Maßnahmen und die zurechenbare Pflichtverletzung. Die Bestätigung eines Verdachts allein sichert eine Erstattung nicht.

Die Anspruchsgrundlage und das Kostenrisiko sollten vor der Beauftragung anwaltlich geprüft werden. Das gilt auch dann, wenn die Ermittlung für eine arbeitsrechtliche Entscheidung genutzt werden soll. Eine mögliche spätere Erstattung ersetzt keine eigene Budgetplanung.

Quellen zu diesem Abschnitt

Nächster Schritt

Aufwand für Ihren Unternehmensfall besprechen

Kostenfreies 15-Minuten-Erstgespräch: Ordnen Sie mit uns den Verdachtsfall, die verfügbaren Informationen und den gewünschten Untersuchungsumfang ein. Die rechtliche Bewertung bleibt Aufgabe Ihrer Rechtsberatung.

Quellenrahmen

BGB / ZPO

Grundlage für zivilrechtliche Ansprüche, Beweisführung und Kostenerstattung.

BDSG / DSGVO

Rahmen für Verhältnismäßigkeit, berechtigtes Interesse und Datenverarbeitung.

BAG-Rechtsprechung

Relevant bei Arbeitgeberfällen, Pflichtverletzungen und erstattungsfähigen Detektivkosten.

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Vor operativen Maßnahmen prüfen wir Anlass, Ziel, Verhältnismäßigkeit und Dokumentationsstandard fallbezogen.

Fragen & Antworten

Häufige Fragen

Glossar

Verwandte Fachbegriffe

Detektivkosten

Detektivkosten sind die vereinbarten Aufwendungen für Ermittlungsleistungen und Nebenkosten. Eine Erstattung durch Dritte muss gesondert geprüft werden: Im Zivilprozess können notwendige, prozessbezogene Kosten nach § 91 ZPO berücksichtigt werden. Bei Mitarbeiterfällen kommt ein Schadensersatzanspruch nach § 280 BGB in Betracht, wenn die Voraussetzungen der BAG-Rechtsprechung erfüllt sind, insbesondere konkreter Tatverdacht sowie notwendige und angemessene Ermittlungen (BAG, 26.09.2013 – 8 AZR 1026/12). Ein bestätigter Verdacht oder ein erfolgreicher Prozess garantiert keine vollständige Kostenerstattung.

Kostenerstattung

Kostenerstattung bedeutet, dass eine andere Person rechtlich zum Ersatz bestimmter Aufwendungen verpflichtet ist. Bei Detektivkosten sind prozessuale Erstattung nach § 91 ZPO und ein möglicher materieller Schadensersatzanspruch, etwa nach § 280 BGB, zu unterscheiden. Eine nachvollziehbare Rechnung allein begründet noch keinen Anspruch. Erforderlichkeit, Umfang und Höhe der Kosten sowie die jeweilige Anspruchsgrundlage müssen belegt werden; im Arbeitsprozess gelten außerdem besondere Kostenregeln. Ob eine Erstattung möglich ist, wird im Einzelfall geprüft.

Verhältnismäßigkeit

Verhältnismäßigkeit ist der Grundsatz, nach dem Eingriffe in Persönlichkeitsrechte geeignet, erforderlich und angemessen sein müssen. Er ist Maßstab für Auswahl und Intensität jeder ermittlerischen Maßnahme: Eine Observation ist nur zulässig, wenn mildere Mittel – Recherche, Befragung, OSINT – nicht ausreichen. Verstöße gegen die Verhältnismäßigkeit führen typischerweise zum Beweisverwertungsverbot und können den Auftraggeber haftbar machen.

Weitere Ratgeber

Mehr Klarheit vor der Beauftragung

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