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Wenn Angaben und Lebensstil nicht zusammenpassen

Tatsächliche Einkommensverhältnisse nachweisen – für faire Unterhaltsberechnung

Diskrete Prüfung von Unterhaltsansprüchen durch Ermittlung der tatsächlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Wir dokumentieren belastbar, ob Angaben zur finanziellen Situation korrekt sind – als Grundlage für Unterhaltsberechnung, Anpassung oder gerichtliche Durchsetzung. Familienrechtlich anerkannt, in Unterhaltsverfahren verwertbar.

Wann sinnvoll, typische Fälle & Ergebnis

Wann sinnvoll

  • Der Unterhaltspflichtige verschleiert oder minimiert offensichtlich seine Einkünfte.
  • Lebensstil (Auto, Urlaub, Wohnung) passt nicht zu den angegebenen Einkommensverhältnissen.
  • Verdacht auf Schwarzarbeit, Nebentätigkeit oder nicht deklarierte Einkünfte.
  • Eine neue Lebensgemeinschaft beeinflusst die Unterhaltspflicht – wird aber verschwiegen.

Typische Fälle

  • Ex-Partner fährt teures Auto und macht Fernreisen, gibt aber Mindestunterhalt an.
  • Selbstständiger deklariert minimale Einkünfte trotz offensichtlichem Wohlstand.
  • Unterhaltspflichtiger arbeitet offiziell Teilzeit, ist aber Vollzeit aktiv.
  • Neue Lebensgemeinschaft mit geteilten Kosten wird systematisch verschwiegen.

Ergebnis

Belastbare Dokumentation der tatsächlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse – nutzbar für Unterhaltsanpassung, Nachforderungen und gerichtliche Durchsetzung. Bei bestätigter Verschleierung sind Detektivkosten häufig vom Unterhaltsschuldner zu tragen.

Rechtlicher Rahmen: Unterhaltsermittlungen durch Detektive sind legal und durch ständige familiengerichtliche Rechtsprechung anerkannt. Voraussetzung: berechtigtes Interesse (z. B. begründeter Verdacht auf falsche Angaben). Ergebnisse sind in Unterhaltsverfahren als Beweismittel verwertbar.

Nächster Schritt

Unterhaltslage jetzt vertraulich einordnen

Wenn widersprüchliche Angaben faire Entscheidungen blockieren, kostet weiteres Abwarten oft mehr als eine frühe Einordnung.

Methodik

Methodik bei Unterhaltsermittlungen

Gut zu wissen: Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich. Im Anschluss erhalten Sie eine Einschätzung und eine transparente Honorarvereinbarung. Erst wenn Sie zustimmen, entstehen Kosten.

Rechtssicherheit & Methodik

Diskret, sachlich und rechtssicher

Absolute Diskretion

Die betroffene Person erfährt nichts von der Prüfung.

Familienrechtlich verwertbar

Ergebnisse werden für familienrechtliche Verfahren aufbereitet.

Faktenbasierte Dokumentation

Klare Trennung von Angaben und tatsächlichen Verhältnissen.

Fragen & Antworten

Häufige Fragen

Wenn konkrete Zweifel an den Angaben des Unterhaltspflichtigen bestehen – z.B. wenn der Lebensstil nicht zu den angegebenen Einkünften passt, Nebeneinkünfte verschwiegen werden, eine neue Partnerschaft mit geteilten Kosten besteht oder Vermögenswerte verborgen werden.

Wir prüfen die tatsächlichen Lebensumstände: Wohnsituation, Fahrzeuge, Urlaubsreisen, Nebentätigkeiten, neue Partnerschaften und erkennbare Vermögenswerte. Der Abgleich zwischen Angaben und Realität bildet die Grundlage für Gespräche oder rechtliche Schritte.

Nein. Wir ermitteln die Fakten – die rechtliche Bewertung und Durchsetzung übernimmt Ihr Anwalt. Wir liefern die Beweisgrundlage, auf der fundierte juristische Schritte möglich werden.

Ja. Unsere Dokumentation wird so aufbereitet, dass sie in familienrechtlichen Unterhaltsverfahren als Beweis verwertbar ist – mit Fotos, Zeitlinien und strukturierten Berichten.

Nein. Alle Maßnahmen erfolgen diskret. Die Person erfährt erst dann von den Ergebnissen, wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Anwalt über das weitere Vorgehen entscheiden.

Die vertrauliche Ersteinschätzung ist kostenfrei. Die weiteren Kosten hängen vom Umfang ab. In vielen Fällen stehen die Ermittlungskosten in keinem Verhältnis zu den finanziellen Nachteilen, die durch falsche Angaben entstehen.

Aus der Praxis · anonymisiert

Vergleichbarer Fall aus unserer Arbeit

Ein anonymisiertes Fallbeispiel aus der Kategorie Familienrecht – stellvertretend für die Vorgehensweise in dieser Mandatsart.

Verdacht über Wochen, kein belastbarer Befund

Untreueverdacht nach 14 Jahren Ehe

Ausgangslage

Eine Mandantin bemerkte über Wochen Verhaltensänderungen ihres Partners: häufige Abwesenheiten, ein Zweittelefon, widersprüchliche Termine. Eigene Nachfragen führten nur dazu, dass der Partner vorsichtiger wurde – ohne dass eine belastbare Aussage möglich war.

Vorgehen

Strukturierter Observationsplan über zwei Wochen, ausschließlich im öffentlichen Raum. Verwertbare Bild- und Bewegungsprotokolle, parallel Prüfung finanzieller Dispositionen.

Ergebnis

Lückenlose, anwaltlich verwertbare Dokumentation. Die Mandantin konnte mit ihrem Anwalt eine fundierte Entscheidung treffen – ohne Spekulation, mit klarer Faktenlage.

Alle Angaben anonymisiert · Mandantenschutz nach §203 StGB.

Weitere Fallbeispiele
Erstgespräch

Bevor Unterhaltsfragen weiter blockieren

Vertrauliche Ersteinschätzung statt dauerhafter Unsicherheit.

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