Glossar · Privat & Familie

Unterhaltsermittlung

Fachbegriff aus dem Bereich Privat & Familie

Bekannt durch

DER SPIEGELWirtschaftsWocheSAT.1BB RadioMärkische AllgemeineSchweriner Volkszeitungwallstreet:online

Inhaltlich verantwortet von Marcello Doering, Inhaber & Chefermittler · Stand 2026-04-28

Definition

Die Unterhaltsermittlung klärt die tatsächlichen Lebens-, Arbeits- und Vermögensverhältnisse einer unterhaltspflichtigen oder -berechtigten Person. Sie deckt Schwarzarbeit, verschwiegene Nebeneinkünfte, neue Lebensgemeinschaften, Vermögenswerte oder Auslandsbeziehungen auf. Ergebnisse sind Grundlage für eine Anpassungsklage, einen Wegfall- oder Verwirkungsantrag oder die Festsetzung eines höheren Unterhaltsanspruchs. Die Ermittlung folgt strengen datenschutzrechtlichen Grenzen und arbeitet eng mit der mandatierten Familienrechtskanzlei zusammen.

Begriff: Unterhaltsermittlung

Praxisbeispiele

Wann „Unterhaltsermittlung“ in der Praxis vorkommt

  • Nachweis dauerhaft verfestigter Lebensgemeinschaft des Unterhaltsberechtigten als Grundlage einer Wegfallklage.
  • Dokumentation einer schwarz betriebenen Werkstatt eines Unterhaltspflichtigen, der formal nur Mindestlohn ausweist.

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