Glossar · Methodik & Ermittlung

Adressermittlung

Fachbegriff aus dem Bereich Methodik & Ermittlung

Bekannt durch

DER SPIEGELWirtschaftsWocheSAT.1BB RadioMärkische AllgemeineSchweriner Volkszeitungwallstreet:online

Inhaltlich verantwortet von Marcello Doering, Inhaber & Chefermittler · Stand 2026-04-28

Definition

Die Adressermittlung dient der Feststellung der ladungsfähigen Anschrift einer gesuchten Person. Eingesetzt werden Melderegisterauskünfte nach § 44 BMG, Drittquellen wie Versorgerverträge oder Vereinsmitgliedschaften sowie Vor-Ort-Recherche im Umfeld letzter bekannter Anschriften. Die Adressermittlung ist Voraussetzung für Klagezustellung, Vollstreckung, Erbenbenachrichtigung und Unterhaltsfestsetzung — fehlt die Anschrift, scheitert das gesamte Verfahren an der formalen Hürde.

Begriff: Adressermittlung

Praxisbeispiele

Wann „Adressermittlung“ in der Praxis vorkommt

  • Anschriftenermittlung eines verschwundenen Kindesvaters für die Festsetzung des Mindestunterhalts.
  • Lokalisierung eines flüchtigen Schuldners, um eine Vollstreckung in dessen tatsächlichen Wohnsitz einzuleiten.

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