Glossar · Wirtschaft & Compliance

Sanktionslistenprüfung

Auch bekannt als: Sanctions Screening, Embargo-Prüfung

Inhaltlich verantwortet von Marcello Doering, Inhaber & Chefermittler · Stand 2026-04-28

Definition

Die Sanktionslistenprüfung gleicht Geschäftspartner gegen EU-, UN-, US-OFAC- und nationale Embargolisten ab. Verstöße sind nach Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und EU-VO 2580/2001 strafbar – auch fahrlässig. Geprüft werden nicht nur Direktpartner, sondern Gesellschafter, wirtschaftlich Berechtigte und Endabnehmer. Bei Treffern oder Namens-Ähnlichkeiten ist eine manuelle False-Positive-Klärung mit dokumentierter Entscheidungsgrundlage zwingend erforderlich.

Begriff: Sanktionslistenprüfung · Synonyme: Sanctions Screening, Embargo-Prüfung

Praxisbeispiele

Wann „Sanktionslistenprüfung“ in der Praxis vorkommt

  • Maschinenbauer prüft vor einem Export nach Zentralasien die gesamte Lieferkette gegen Russland-Sanktionen.
  • Logistikdienstleister identifiziert verdeckte Endempfänger einer Dual-Use-Lieferung.

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