Glossar · Wirtschaft & Compliance

Sanktionslistenprüfung

Auch bekannt als: Sanctions Screening, Embargo-Prüfung

Bekannt durch

DER SPIEGELWirtschaftsWocheSAT.1BB RadioMärkische AllgemeineSchweriner Volkszeitungwallstreet:online

Inhaltlich verantwortet von Marcello Doering, Inhaber & Chefermittler · Stand 2026-04-28

Definition

Die Sanktionslistenprüfung gleicht Geschäftspartner gegen EU-, UN-, US-OFAC- und nationale Embargolisten ab. Verstöße sind nach Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und EU-VO 2580/2001 strafbar — auch fahrlässig. Geprüft werden nicht nur Direktpartner, sondern Gesellschafter, wirtschaftlich Berechtigte und Endabnehmer. Bei Treffern oder Namens-Ähnlichkeiten ist eine manuelle False-Positive-Klärung mit dokumentierter Entscheidungsgrundlage zwingend erforderlich.

Begriff: Sanktionslistenprüfung · Synonyme: Sanctions Screening, Embargo-Prüfung

Praxisbeispiele

Wann „Sanktionslistenprüfung“ in der Praxis vorkommt

  • Maschinenbauer prüft vor einem Export nach Zentralasien die gesamte Lieferkette gegen Russland-Sanktionen.
  • Logistikdienstleister identifiziert verdeckte Endempfänger einer Dual-Use-Lieferung.

Verwandte Begriffe

Im Zusammenhang mit „Sanktionslistenprüfung“

Konkreter Sachverhalt? Wir ordnen ein.

Sie wissen nicht, ob Ihr Fall unter „Sanktionslistenprüfung“ fällt? Eine erste Einschätzung ist vertraulich und kostenfrei.

Cookies

Wir nutzen Cookies für die Funktion dieser Website. Datenschutz