Glossar · Recht & Beweis

Zeugenstand

Fachbegriff aus dem Bereich Recht & Beweis

Bekannt durch

DER SPIEGELWirtschaftsWocheSAT.1BB RadioMärkische AllgemeineSchweriner Volkszeitungwallstreet:online

Inhaltlich verantwortet von Marcello Doering, Inhaber & Chefermittler · Stand 2026-04-28

Definition

Der Zeugenstand bezeichnet den Auftritt des Detektivs als sachverständiger Zeuge vor Gericht. Er erläutert seine Beobachtungen, beantwortet Fragen zur eingesetzten Methodik und verteidigt sein Berichtswesen. Voraussetzung ist eigene, persönliche Wahrnehmung und ein lückenloser Bericht. Detekteien, deren Mitarbeiter regelmäßig vor Gericht auftreten, erkennt man an strukturierten Berichten, schriftlich niedergelegten Methodenstandards und Schulungsnachweisen zur Aussagepsychologie.

Begriff: Zeugenstand

Praxisbeispiele

Wann „Zeugenstand“ in der Praxis vorkommt

  • Zeugenaussage des leitenden Observanten im Berufungsverfahren zur Bestätigung eines Bewegungsablaufs.
  • Erläuterung der Chain-of-Custody durch den IT-Forensiker im Wirtschaftsstrafverfahren.

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