Glossar · Recht & Beweis

Gerichtsfest

Fachbegriff aus dem Bereich Recht & Beweis

Bekannt durch

DER SPIEGELWirtschaftsWocheSAT.1BB RadioMärkische AllgemeineSchweriner Volkszeitungwallstreet:online

Inhaltlich verantwortet von Marcello Doering, Inhaber & Chefermittler · Stand 2026-04-28

Definition

Gerichtsfest ist die Eigenschaft eines Beweismittels, im gerichtlichen Verfahren ohne Verwertungsverbot vorgelegt werden zu können. Voraussetzung sind rechtmäßige Erhebung, lückenlose Dokumentation, Authentizität, Nachprüfbarkeit der Quelle und ein Verfasser, der zur Aussage als sachverständiger Zeuge bereit ist. Fehlt eine dieser Eigenschaften, riskiert der Auftraggeber, dass Berichte und Bildmaterial im Prozess unverwertet bleiben — und der Aufwand vergeblich war.

Begriff: Gerichtsfest

Praxisbeispiele

Wann „Gerichtsfest“ in der Praxis vorkommt

  • Vorlage eines Observationsberichts mit Bildtimestamps und benannter Verfasserzeugnisbereitschaft im Arbeitsgerichtsprozess.
  • Hash-gesicherte Übergabe einer Datenträgerkopie an den IT-Sachverständigen des Gerichts.

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