Glossar · Recht & Beweis

Beweisverwertungsverbot

Fachbegriff aus dem Bereich Recht & Beweis

Inhaltlich verantwortet von Marcello Doering, Inhaber & Chefermittler · Stand 2026-04-28

Definition

Das Beweisverwertungsverbot untersagt die gerichtliche Verwertung rechtswidrig erhobener Beweise. Es ist Folge unverhältnismäßiger oder verbotener Ermittlungsmaßnahmen – etwa einer Observation ohne berechtigtes Interesse, einer Innenraumüberwachung ohne Einwilligung oder eines unzulässigen GPS-Trackings. Das Gericht entscheidet über die Verwertbarkeit im Einzelfall durch Abwägung der schutzwürdigen Interessen, häufig zulasten des Beweisführers, der die Maßnahme veranlasst hat.

Begriff: Beweisverwertungsverbot

Praxisbeispiele

Wann „Beweisverwertungsverbot“ in der Praxis vorkommt

  • Ausschluss heimlich aufgezeichneter Tonmitschnitte aus einem Arbeitsgerichtsprozess.
  • Nichtverwertung eines GPS-Bewegungsprofils, das ohne Einwilligung am Privatfahrzeug eines Mitarbeiters angebracht wurde.

Konkreter Sachverhalt? Wir ordnen ein.

Sie wissen nicht, ob Ihr Fall unter „Beweisverwertungsverbot“ fällt? Eine erste Einschätzung ist vertraulich und kostenfrei.