Glossar · Recht & Beweis
Beweisverwertungsverbot
Fachbegriff aus dem Bereich Recht & Beweis
- Ausschluss heimlich aufgezeichneter Tonmitschnitte aus einem Arbeitsgerichtsprozess.
- Nichtverwertung eines GPS-Bewegungsprofils, das ohne Einwilligung am Privatfahrzeug eines Mitarbeiters angebracht wurde.
Gerichtsfest
Gerichtsfest ist die Eigenschaft eines Beweismittels, im gerichtlichen Verfahren ohne Verwertungsverbot vorgelegt werden zu können. Voraussetzung sind rechtmäßige Erhebung, lückenlose Dokumentation, Authentizität, Nachprüfbarkeit der Quelle und ein Verfasser, der zur Aussage als sachverständiger Zeuge bereit ist. Fehlt eine dieser Eigenschaften, riskiert der Auftraggeber, dass Berichte und Bildmaterial im Prozess unverwertet bleiben — und der Aufwand vergeblich war.
Verhältnismäßigkeit
Verhältnismäßigkeit ist der Grundsatz, nach dem Eingriffe in Persönlichkeitsrechte geeignet, erforderlich und angemessen sein müssen. Er ist Maßstab für Auswahl und Intensität jeder ermittlerischen Maßnahme: Eine Observation ist nur zulässig, wenn mildere Mittel — Recherche, Befragung, OSINT — nicht ausreichen. Verstöße gegen die Verhältnismäßigkeit führen typischerweise zum Beweisverwertungsverbot und können den Auftraggeber haftbar machen.