Glossar · Methodik & Ermittlung

Detektivbericht

Fachbegriff aus dem Bereich Methodik & Ermittlung

Bekannt durch

DER SPIEGELWirtschaftsWocheSAT.1BB RadioMärkische AllgemeineSchweriner Volkszeitungwallstreet:online

Inhaltlich verantwortet von Marcello Doering, Inhaber & Chefermittler · Stand 2026-04-28

Definition

Der Detektivbericht ist der Oberbegriff für die schriftliche Dokumentation einer privaten Ermittlung und in der Praxis weitgehend synonym mit dem Ermittlungsbericht. In der gerichtlichen Verwendung muss er den Anforderungen an Nachvollziehbarkeit und Authentizität genügen: lückenlose Chronologie, klare Trennung von Wahrnehmung und Bewertung, Bildbelege, Berichtsverfasser mit Anschrift sowie Bereitschaft zur Aussage als sachverständiger Zeuge.

Begriff: Detektivbericht

Praxisbeispiele

Wann „Detektivbericht“ in der Praxis vorkommt

  • Detektivbericht als Anlage zur Schadensersatzklage gegen einen ehemaligen Mitarbeiter wegen unerlaubter Konkurrenztätigkeit.
  • Vorlage des Berichts beim Jugendamt zur Begründung eines Antrags auf Umgangsänderung.

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