Glossar · Recht & Beweis

NDA

Auch bekannt als: Non-Disclosure Agreement, Vertraulichkeitsvereinbarung

Inhaltlich verantwortet von Marcello Doering, Inhaber & Chefermittler · Stand 2026-04-28

Definition

Das NDA ist die schriftliche Geheimhaltungsvereinbarung zwischen Auftraggeber und Detektei. Es regelt Inhalt der Geheimhaltung, Dauer (häufig unbefristet), Vertragsstrafe bei Verstoß und Rückgabe- bzw. Löschpflichten nach Mandatsende. Bei sensiblen Wirtschaftsmandaten ist das NDA Standard und wird vor jeder inhaltlichen Mandatsbesprechung unterzeichnet. Es ergänzt — und überlagert — die ohnehin bestehende berufliche Schweigepflicht durch eine zivilrechtlich klagbare Vertragsstrafe.

Begriff: NDA · Synonyme: Non-Disclosure Agreement, Vertraulichkeitsvereinbarung

Praxisbeispiele

Wann „NDA“ in der Praxis vorkommt

  • Beidseitiges NDA mit Vertragsstrafe vor Erstgespräch zu einem Compliance-Mandat in einem börsennotierten Unternehmen.
  • Definition gestaffelter Geheimhaltungsstufen für unterschiedliche Mitarbeiterkreise des Auftraggebers.

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