Glossar · Privat & Familie

Reputation Management

Auch bekannt als: Reputationsschutz, Online Reputation

Bekannt durch

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Inhaltlich verantwortet von Marcello Doering, Inhaber & Chefermittler · Stand 2026-04-28

Definition

Reputation Management umfasst die strukturierte Analyse, Überwachung und Verteidigung des öffentlichen Bildes einer Person oder eines Unternehmens. Die ermittlungsnahe Komponente identifiziert Urheber rufschädigender Inhalte, dokumentiert Bewertungs-Manipulation und sichert Beweise für presserechtliche Gegendarstellungen, Unterlassungsverfügungen oder Strafanzeigen wegen übler Nachrede (§ 186 StGB) und Verleumdung (§ 187 StGB).

Begriff: Reputation Management · Synonyme: Reputationsschutz, Online Reputation

Praxisbeispiele

Wann „Reputation Management“ in der Praxis vorkommt

  • Identifikation des anonymen Verfassers gefälschter 1-Stern-Bewertungen einer Restaurantkette.
  • Beweissicherung systematischer Diffamierung einer Führungskraft in einem branchenspezifischen Forum.

Verwandte Begriffe

Im Zusammenhang mit „Reputation Management“

Due Diligence

Due Diligence ist die sorgfältige Prüfung eines Geschäftspartners, Targets oder Beteiligungskandidaten vor Vertragsschluss, M&A-Transaktion oder Beteiligung. Sie umfasst rechtliche, finanzielle, steuerliche und operative Aspekte. Die detektivische Komponente — häufig „Reputational Due Diligence“ oder „Integrity Due Diligence“ genannt — klärt Hintergründe der handelnden Personen, frühere Verfahren, Verflechtungen, mediale Auffälligkeiten und versteckte Risiken jenseits der Bilanz.

Digitale Forensik

Die digitale Forensik ist die methodisch saubere Sicherung und Auswertung digitaler Daten von Computern, Mobilgeräten, Speichermedien und Cloud-Diensten. Sie folgt strengen Standards: bitgenaue Image-Erstellung, Hash-Verifikation, dokumentierte Chain of Custody, Auswertung ausschließlich auf der Kopie. Sie ist die zentrale Disziplin bei Wirtschaftskriminalität, Datenabflüssen, Geheimnisverrat und IT-Sicherheitsvorfällen und liefert die einzigen vor Gericht stabil verwertbaren digitalen Beweise.

Stalking

Stalking ist das wiederholte Nachstellen, Überwachen oder Belästigen einer Person nach § 238 StGB. Detektivische Aufgabe ist die Identifikation des Täters, die Sicherung gerichtsfester Beweise (Bilddokumentation, Routenprotokolle, technische Spurensicherung) und gegebenenfalls die Unterstützung der Polizei bei Tätergreifung. Ergänzt wird die Arbeit häufig durch eine TSCM-Untersuchung von Wohnung und Fahrzeug auf Wanzen sowie GPS-Tracker, da Stalker regelmäßig technische Überwachungsmittel einsetzen.

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