Glossar · Wirtschaft & Compliance

Due Diligence

Fachbegriff aus dem Bereich Wirtschaft & Compliance

Bekannt durch

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Inhaltlich verantwortet von Marcello Doering, Inhaber & Chefermittler · Stand 2026-04-28

Definition

Due Diligence ist die sorgfältige Prüfung eines Geschäftspartners, Targets oder Beteiligungskandidaten vor Vertragsschluss, M&A-Transaktion oder Beteiligung. Sie umfasst rechtliche, finanzielle, steuerliche und operative Aspekte. Die detektivische Komponente — häufig „Reputational Due Diligence“ oder „Integrity Due Diligence“ genannt — klärt Hintergründe der handelnden Personen, frühere Verfahren, Verflechtungen, mediale Auffälligkeiten und versteckte Risiken jenseits der Bilanz.

Begriff: Due Diligence

Praxisbeispiele

Wann „Due Diligence“ in der Praxis vorkommt

  • Reputational Due Diligence zu den Gesellschaftern eines Übernahmekandidaten in Südosteuropa.
  • Hintergrundprüfung eines designierten Aufsichtsrats vor der Hauptversammlung eines börsennotierten Mittelständlers.

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