Glossar · Wirtschaft & Compliance

Background Check

Fachbegriff aus dem Bereich Wirtschaft & Compliance

Bekannt durch

DER SPIEGELWirtschaftsWocheSAT.1BB RadioMärkische AllgemeineSchweriner Volkszeitungwallstreet:online

Inhaltlich verantwortet von Marcello Doering, Inhaber & Chefermittler · Stand 2026-04-28

Definition

Der Background Check ist die vorvertragliche Überprüfung einer natürlichen Person oder juristischen Einheit auf bestehende Risiken — Insolvenzen, laufende Verfahren, Verurteilungen, Reputation, Vermögensverhältnisse, Verbindungen zu sanktionierten Personen oder Hochrisikoländern. Er stützt sich auf Register, OSINT, Mediendatenbanken und Sanktionslisten. In regulierten Branchen (Finanz, Pharma, kritische Infrastruktur) ist er Pflichtbestandteil des KYC- und Onboarding-Prozesses, bei sensiblen Schlüsselpositionen darüber hinaus üblich.

Begriff: Background Check

Praxisbeispiele

Wann „Background Check“ in der Praxis vorkommt

  • Background Check zu einem geplanten CFO vor Aufnahme der Vertragsverhandlungen.
  • Sanktionslisten- und PEP-Prüfung eines neuen ausländischen Lieferanten als Voraussetzung der Vertragsunterzeichnung.

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