Glossar · International

Rechtshilfe

Fachbegriff aus dem Bereich International

Inhaltlich verantwortet von Marcello Doering, Inhaber & Chefermittler · Stand 2026-04-28

Definition

Rechtshilfe ist die Unterstützung zwischen Behörden verschiedener Staaten bei Ermittlungs- und Beweissicherungsmaßnahmen, geregelt durch zwei- und mehrseitige Abkommen sowie EU-Rechtsakte (etwa die Europäische Ermittlungsanordnung). Detektive arbeiten ergänzend, nicht ersetzend zur staatlichen Rechtshilfe — sie können Sachverhalte dokumentieren, Anhaltspunkte verdichten und die Beweisaufnahme der Behörden vorbereiten, haben aber keinen Anspruch auf hoheitliche Auskünfte oder Zwangsmaßnahmen.

Begriff: Rechtshilfe

Praxisbeispiele

Wann „Rechtshilfe“ in der Praxis vorkommt

  • Detektivische Vorklärung eines Sachverhalts in Polen, bevor die deutsche Staatsanwaltschaft eine Europäische Ermittlungsanordnung erlässt.
  • Aufbereitung eines OSINT-Befundes zur Übergabe an die ermittelnde Behörde im Rahmen eines transnationalen Betrugsverfahrens.

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