Partneruntreue bezeichnet den Verdacht auf außerpartnerschaftliche Beziehungen. Detektivische Aufklärung dient heute meist der persönlichen Klärung — eheliche Untreue ist seit der Reform des Scheidungsrechts in Deutschland nur in engen Konstellationen rechtlich relevant (etwa bei Unterhaltsverwirkung oder im Rahmen vermögensrechtlicher Vereinbarungen). Die Maßnahme erfordert besondere Diskretion, klare Auftragsdefinition und eine ausdrückliche Aufklärung des Auftraggebers über die rechtliche Tragweite.