Glossar · Wirtschaft & Compliance

Dunkelziffer

Fachbegriff aus dem Bereich Wirtschaft & Compliance

Inhaltlich verantwortet von Marcello Doering, Inhaber & Chefermittler · Stand 2026-04-28

Definition

Die Dunkelziffer ist die Differenz zwischen tatsächlich begangenen und offiziell registrierten Straftaten. Bei Wirtschaftskriminalität in Unternehmen liegt sie laut PwC-Wirtschaftskriminalitätsstudie und KPMG-Anti-Fraud-Studien beim 5- bis 10-fachen der gemeldeten Fälle, weil viele Unternehmen aus Reputations-, Kundenbindungs- oder Versicherungsgründen auf Anzeigen verzichten und Vorfälle intern abwickeln. Die hohe Dunkelziffer erklärt, warum proaktive Compliance- und Detektivmaßnahmen für die Risikofrüherkennung oft wirksamer sind als reaktive Strafanzeigen.

Begriff: Dunkelziffer

Praxisbeispiele

Wann „Dunkelziffer“ in der Praxis vorkommt

  • Aufklärung eines jahrelangen internen Veruntreuungsfalls, der nie zur Anzeige gebracht und nur durch Zufall entdeckt wurde.
  • Anonyme Whistleblower-Meldung als einzige Spur zu einem ansonsten unbemerkten Korruptionsnetzwerk.

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