Glossar · Technik & Forensik

Deepfake

Auch bekannt als: KI-manipuliertes Bildmaterial

Inhaltlich verantwortet von Marcello Doering, Inhaber & Chefermittler · Stand 2026-04-28

Definition

Deepfake bezeichnet mit künstlicher Intelligenz manipulierte Audio- oder Videoinhalte, die täuschend echt eine andere Person zeigen oder sprechen lassen. Strafrechtlich relevant sind insbesondere § 33 KUG (Recht am eigenen Bild), § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs) und § 187 StGB (Verleumdung). Detektivische Aufgabe ist die forensische Analyse des Materials, die Sicherung der Originalquelle und die OSINT-gestützte Identifikation des Erstellers, regelmäßig in Verbindung mit einem NetzDG-Auskunftsverfahren.

Begriff: Deepfake · Synonyme: KI-manipuliertes Bildmaterial

Praxisbeispiele

Wann „Deepfake“ in der Praxis vorkommt

  • Forensische Analyse eines vermeintlichen Geständnis-Videos eines Geschäftsführers vor strafrechtlichen Schritten gegen den Verbreiter.
  • Sicherung eines Deepfake-Pornos mit dem Gesicht eines Stalking-Opfers als Grundlage einer Strafanzeige.

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