Glossar · International

Apostille

Fachbegriff aus dem Bereich International

Bekannt durch

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Inhaltlich verantwortet von Marcello Doering, Inhaber & Chefermittler · Stand 2026-04-28

Definition

Die Apostille ist eine Beglaubigungsform nach dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961, mit der eine Urkunde in allen Vertragsstaaten ohne weitere Legalisation anerkannt wird. Sie ist häufig erforderlich bei der grenzüberschreitenden Verwertung von Ermittlungsdokumenten — etwa bei Vorlage eines deutschen Detektivberichts in einem ausländischen Verfahren. In Nicht-Vertragsstaaten ersetzt die klassische, mehrstufige Legalisation über Auswärtiges Amt und Auslandsvertretung das Verfahren.

Begriff: Apostille

Praxisbeispiele

Wann „Apostille“ in der Praxis vorkommt

  • Apostille auf einem deutschen Erbenermittlungsbericht zur Vorlage bei einem Notar in Italien.
  • Beschaffung der Apostille für eine Eidesstattliche Versicherung des Detektivs zur Vorlage in einem englischen Zivilverfahren.

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