Glossar · Wirtschaft & Compliance

Mitarbeiterdiebstahl

Fachbegriff aus dem Bereich Wirtschaft & Compliance

Bekannt durch

DER SPIEGELWirtschaftsWocheSAT.1BB RadioMärkische AllgemeineSchweriner Volkszeitungwallstreet:online

Inhaltlich verantwortet von Marcello Doering, Inhaber & Chefermittler · Stand 2026-04-28

Definition

Mitarbeiterdiebstahl ist die Entwendung von Waren, Bargeld, Werkzeug oder Daten durch eigene Beschäftigte. Er ist eine der häufigsten Schadenskategorien im Einzelhandel, in Lagerlogistik und Produktion. Die Aufklärung erfordert die Kombination aus Prozess- und Inventuranalyse, technischer Sicherung (Zugriffskontrolle, Videoüberwachung im rechtlichen Rahmen), verdeckter Beobachtung und gegebenenfalls Einsatz eines verdeckten Ermittlers. Bei Nachweis sind fristlose Kündigung, Strafanzeige und Schadensersatz die Regel.

Begriff: Mitarbeiterdiebstahl

Praxisbeispiele

Wann „Mitarbeiterdiebstahl“ in der Praxis vorkommt

  • Aufklärung eines systematischen Schwunds in einem Hochregallager über kombinierte Wareneingangs-, Zugriffs- und Observationsdaten.
  • Nachweis von Kassenmanipulation im Einzelhandel durch verdeckte Filialbesuche und Auswertung der Bonprotokolle.

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