Privatfall · Kostenrahmen
Privatdetektiv Kosten – was ein diskreter Einsatz tatsächlich kostet
Stundensätze, typische Einsatzdauer und Beispielrechnungen für die häufigsten Privatfälle – ohne Marketingversprechen, mit klaren Zahlen aus der Praxis.
Fachlich eingeordnet
Autor und fachlich verantwortlich: Marcello Doering, Inhaber der Agentur Incognito. Die Ratgeberinhalte werden aus der Praxis vertraulicher Privat- und Wirtschaftsermittlungen abgeleitet und auf nachvollziehbare Kosten-, Ablauf- und Beweisfragen fokussiert.
Zuletzt fachlich geprüft:
Quellenrahmen
BGB / ZPO
Grundlage für zivilrechtliche Ansprüche, Beweisführung und Kostenerstattung.
BDSG / DSGVO
Rahmen für Verhältnismäßigkeit, berechtigtes Interesse und Datenverarbeitung.
BAG-Rechtsprechung
Relevant bei Arbeitgeberfällen, Pflichtverletzungen und erstattungsfähigen Detektivkosten.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Vor operativen Maßnahmen prüfen wir Anlass, Ziel, Verhältnismäßigkeit und Dokumentationsstandard fallbezogen.
Detektivkosten
Im Zivilprozess kann die unterlegene Partei zur Erstattung notwendiger Detektivkosten verurteilt werden. Voraussetzung sind ein konkreter Verdacht zum Zeitpunkt der Beauftragung, die Erforderlichkeit der Maßnahme und ihre Verhältnismäßigkeit. Anerkannt sind insbesondere Stundensätze, Fahrt- und Übernachtungskosten und Berichtswesen. Im Arbeitsrecht hat das BAG (Az. 8 AZR 1007/13) klargestellt: Bei nachgewiesener Pflichtverletzung schuldet der Arbeitnehmer die Erstattung der Ermittlungskosten.
Schweigepflicht
Die Schweigepflicht ist die vertragliche und berufsethische Verpflichtung des Detektivs zur absoluten Vertraulichkeit über Auftrag, Auftraggeber, Zielperson und Erkenntnisse – auch über das Mandatsende hinaus. Sie schützt die Geschäftsbeziehung, verhindert Reputationsschäden und ist Voraussetzung für die Akzeptanz der Branche bei Kanzleien, Versicherungen und Konzernen. Verstöße führen zu Schadensersatzansprüchen, Vertragsstrafe und im Einzelfall zu strafrechtlicher Verfolgung wegen Geheimnisverrats.
Verhältnismäßigkeit
Verhältnismäßigkeit ist der Grundsatz, nach dem Eingriffe in Persönlichkeitsrechte geeignet, erforderlich und angemessen sein müssen. Er ist Maßstab für Auswahl und Intensität jeder ermittlerischen Maßnahme: Eine Observation ist nur zulässig, wenn mildere Mittel – Recherche, Befragung, OSINT – nicht ausreichen. Verstöße gegen die Verhältnismäßigkeit führen typischerweise zum Beweisverwertungsverbot und können den Auftraggeber haftbar machen.
Kostenerstattung
Die Kostenerstattung umfasst die Erstattung notwendiger Ermittlungs- und Detektivkosten durch den Prozessgegner gemäß §§ 91 ff. ZPO oder im arbeitsgerichtlichen Verfahren bei nachgewiesener Pflichtverletzung. Voraussetzung sind detaillierte, nachvollziehbare Rechnungen, ein dokumentierter Anlass und eine angemessene Bemessung. Pauschalvereinbarungen ohne Leistungsnachweis sind im Erstattungsverfahren regelmäßig problematisch und werden von Gerichten gekürzt oder vollständig abgesetzt.