Was eine Nachlass- und Erbermittlung klärt
Agentur Incognito klärt Verdachtsfälle rund um Erbfälle: verschwiegenes oder beiseitegeschafftes Nachlassvermögen, Erbschleicherei zu Lebzeiten des Erblassers, unauffindbare Miterben sowie unseriöse Angebote sogenannter Erbenermittler. Ermittelt wird sachlich und rechtskonform – das Ergebnis ist eine dokumentierte Faktenlage, mit der Anwälte und Nachlassgerichte arbeiten können.
Wann sinnvoll, typische Fälle & Ergebnis+
Wann sinnvoll
- Wenn ein Miterbe Auskunft über den Nachlass verweigert oder nur unvollständig erteilt
- Wenn Konten, Bargeld, Schmuck oder Fahrzeuge zwischen Todesfall und Bestattung verschwinden
- Bei Verdacht auf Erbschleicherei durch Pflegepersonen oder späte Bekanntschaften
- Wenn ein unbekannter „Erbenermittler“ eine Honorarquote von 20–33 % verlangt
- Wenn ein Miterbe unbekannt verzogen ist und die Erbengemeinschaft blockiert
Typische Fälle
- Ein Geschwisterteil hatte Kontovollmacht und hebt kurz vor dem Todesfall fünfstellige Beträge ab
- Die Immobilie wurde zwei Jahre vor dem Tod ohne Wissen der übrigen Kinder überschrieben
- Eine Pflegekraft wird kurzfristig testamentarisch begünstigt
- Ein Schreiben verspricht ein „unbekanntes Erbe“ gegen Vorkasse oder Datenweitergabe
- Der vierte Miterbe ist seit Jahren ins Ausland verzogen, die Erbauseinandersetzung steht still
Ergebnis
Dokumentierte Faktenlage zum Nachlass: Aufenthaltsermittlung fehlender Miterben, Nachweis von Vermögensverschiebungen, Bewertung der Seriosität eines Erbenermittler-Angebots. Die Unterlagen sind für Auskunfts-, Pflichtteils- und Herausgabeansprüche anschlussfähig.
Rechtlicher Rahmen: Miterben schulden einander Auskunft über den Nachlass (§ 2027 BGB), Pflichtteilsberechtigte gegenüber dem Erben (§ 2314 BGB). Vermögensverschiebungen zu Lebzeiten können über Pflichtteilsergänzungsansprüche (§ 2325 BGB) relevant bleiben. Ermittelt wird ausschließlich mit zulässigen Mitteln: keine Bankauskünfte über Dritte, keine Kontodaten ohne Rechtsgrundlage. Kontoauszüge fordert Ihr Anwalt über den Auskunftsanspruch an – wir liefern die Sachverhaltsaufklärung dazu.