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Privatdetektei

Erbbetrug und unklare Nachlässe aufklären – wenn im Erbfall Vermögen verschwindet

Verschwiegene Konten, vorweggenommene Übertragungen, unauffindbare Miterben oder dubiose Erbenermittler-Verträge: Wir prüfen strukturiert, was im Nachlass tatsächlich passiert ist.

Vertraulich · Erstbewertung kostenfrei · Honorar erst nach Ihrer Zustimmung

Wenn der Nachlass Lücken hat

Was eine Nachlass- und Erbermittlung klärt

Agentur Incognito klärt Verdachtsfälle rund um Erbfälle: verschwiegenes oder beiseitegeschafftes Nachlassvermögen, Erbschleicherei zu Lebzeiten des Erblassers, unauffindbare Miterben sowie unseriöse Angebote sogenannter Erbenermittler. Ermittelt wird sachlich und rechtskonform – das Ergebnis ist eine dokumentierte Faktenlage, mit der Anwälte und Nachlassgerichte arbeiten können.

Wann sinnvoll, typische Fälle & Ergebnis

Wann sinnvoll

  • Wenn ein Miterbe Auskunft über den Nachlass verweigert oder nur unvollständig erteilt
  • Wenn Konten, Bargeld, Schmuck oder Fahrzeuge zwischen Todesfall und Bestattung verschwinden
  • Bei Verdacht auf Erbschleicherei durch Pflegepersonen oder späte Bekanntschaften
  • Wenn ein unbekannter „Erbenermittler“ eine Honorarquote von 20–33 % verlangt
  • Wenn ein Miterbe unbekannt verzogen ist und die Erbengemeinschaft blockiert

Typische Fälle

  • Ein Geschwisterteil hatte Kontovollmacht und hebt kurz vor dem Todesfall fünfstellige Beträge ab
  • Die Immobilie wurde zwei Jahre vor dem Tod ohne Wissen der übrigen Kinder überschrieben
  • Eine Pflegekraft wird kurzfristig testamentarisch begünstigt
  • Ein Schreiben verspricht ein „unbekanntes Erbe“ gegen Vorkasse oder Datenweitergabe
  • Der vierte Miterbe ist seit Jahren ins Ausland verzogen, die Erbauseinandersetzung steht still

Ergebnis

Dokumentierte Faktenlage zum Nachlass: Aufenthaltsermittlung fehlender Miterben, Nachweis von Vermögensverschiebungen, Bewertung der Seriosität eines Erbenermittler-Angebots. Die Unterlagen sind für Auskunfts-, Pflichtteils- und Herausgabeansprüche anschlussfähig.

Rechtlicher Rahmen: Miterben schulden einander Auskunft über den Nachlass (§ 2027 BGB), Pflichtteilsberechtigte gegenüber dem Erben (§ 2314 BGB). Vermögensverschiebungen zu Lebzeiten können über Pflichtteilsergänzungsansprüche (§ 2325 BGB) relevant bleiben. Ermittelt wird ausschließlich mit zulässigen Mitteln: keine Bankauskünfte über Dritte, keine Kontodaten ohne Rechtsgrundlage. Kontoauszüge fordert Ihr Anwalt über den Auskunftsanspruch an – wir liefern die Sachverhaltsaufklärung dazu.

Nächster Schritt

Nachlass jetzt sachlich prüfen lassen

Eine kostenfreie Erstbewertung zeigt, ob und mit welchen Mitteln sich Ihr Verdacht überhaupt belegen lässt.

Checkliste

Wann eine Erbermittlung sinnvoll ist

01

Ein Miterbe verweigert oder verzögert die Auskunft über den Nachlass.

02

Zwischen Todesfall und Nachlassaufnahme sind Werte verschwunden.

03

Der Erblasser war in den letzten Lebensjahren pflegebedürftig und isoliert.

04

Ein Testament wurde kurzfristig zugunsten einer außenstehenden Person geändert.

05

Ein Miterbe ist unbekannten Aufenthalts und blockiert die Erbauseinandersetzung.

06

Ein „Erbenermittler“ verlangt eine Honorarquote, bevor der Erbfall benannt wird.

Abgrenzung

Was diese Seite abdeckt – und was nicht

Auf dieser Seite

  • Aufklärung von Vermögensverschiebungen im Zusammenhang mit einem Erbfall
  • Aufenthaltsermittlung unbekannter oder verzogener Miterben
  • Prüfung der Seriosität von Erbenermittler-Angeboten
  • Sachverhaltsermittlung für Pflichtteils- und Auskunftsansprüche

Methodik

Methodik bei Erbfällen

Gut zu wissen: Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich. Im Anschluss erhalten Sie eine Einschätzung und eine transparente Honorarvereinbarung. Erst wenn Sie zustimmen, entstehen Kosten.

Rechtssicherheit & Methodik

Erbfälle brauchen Sachlichkeit, nicht Parteinahme

Anschluss an Auskunftsansprüche

Berichte sind so aufgebaut, dass sie Ansprüche nach §§ 2027, 2314, 2325 BGB substanziieren.

Diskretion im Familienkontext

Ermittlungen laufen so, dass die Erbengemeinschaft nicht vorzeitig eskaliert.

Klare Grenzen

Keine Bankauskünfte, keine Kontodaten Dritter, keine unzulässigen Datenquellen – nur Verwertbares.

Vertrauen

Was uns von unseriösen Erbenermittlern unterscheidet

Transparente Vergütung nach Stundensatz (79–149 €/h) statt Erbquote von 20–33 %.

Wir kontaktieren Sie nicht unaufgefordert mit einem „unbekannten Erbe“ – seriöse Ermittlung beginnt mit Ihrem Auftrag.

Kostenobergrenze vor Beginn, Zwischenstand statt offener Vollmacht.

Ergebnisoffen: Auch die Entlastung eines Verdächtigten ist ein belastbares Resultat.

Fragen & Antworten

Häufige Fragen

Erstgespräch

Erbfall vertraulich einordnen lassen

Schildern Sie den Sachverhalt – Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung, ob und wie sich Ihr Verdacht belegen lässt.