Glossar · Recht & Beweis

Verhältnismäßigkeit

Fachbegriff aus dem Bereich Recht & Beweis

Inhaltlich verantwortet von Marcello Doering, Inhaber & Chefermittler · Stand 2026-04-28

Kurzantwort

Was ist Verhältnismäßigkeit?

Verhältnismäßigkeit ist der Grundsatz, nach dem Eingriffe in Persönlichkeitsrechte geeignet, erforderlich und angemessen sein müssen. Er ist Maßstab für Auswahl und Intensität jeder ermittlerischen Maßnahme: Eine Observation ist nur zulässig, wenn mildere Mittel – Recherche, Befragung, OSINT – nicht ausreichen.

Kategorie
Recht & Beweis
Verwandte Begriffe
Berechtigtes Interesse, DSGVO

Definition aus der Ermittlungspraxis der Agentur Incognito – vollständige Erläuterung im Abschnitt Definition.

Definition

Verhältnismäßigkeit ist der Grundsatz, nach dem Eingriffe in Persönlichkeitsrechte geeignet, erforderlich und angemessen sein müssen. Er ist Maßstab für Auswahl und Intensität jeder ermittlerischen Maßnahme: Eine Observation ist nur zulässig, wenn mildere Mittel – Recherche, Befragung, OSINT – nicht ausreichen. Verstöße gegen die Verhältnismäßigkeit führen typischerweise zum Beweisverwertungsverbot und können den Auftraggeber haftbar machen.

Begriff: Verhältnismäßigkeit

Praxisbeispiele

Wann „Verhältnismäßigkeit“ in der Praxis vorkommt

  • Begrenzung einer Observation auf wenige Tagesabschnitte statt einer Dauerbeobachtung über Wochen.
  • Einsatz von OSINT statt einer Innenraumüberwachung, sofern beide Methoden gleich geeignet sind.

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